Krankenkassenbeitrag auf Zusatzrente - was ist richtig?
Finden Sie die richtige Krankenkasse
Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.
Die Kapitalabfindung lag zum Zeitpunkt der Auszahlung bei rund 26.400 Euro. Der reine Kapitalertrag war nach Abzug aller Steuern bei 1.143 Euro. Vielfach kann ich im Netz lesen, dass nur dieser Kapitalertrag für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird. Die Kasse setzt für die Berechnung meines Beitrags aber die gesamte Auszahlungssumme an. Das bedeutet für mich, rund 50 Euro Krankenversicherungsbeitrag zusätzlich pro Monat und das auf 10 Jahre.
Antwort der Redaktion:
Die im Netz zugänglichen Informationen, wonach SV-Beiträge nur auf die reinen Kapitalertragsanteile zu entrichten wären, betreffen allgemeine Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden etc.. Dort wird natürlich nicht das eingesetzte Kapital beitragspflichtig.
Bei ausgezahlten Kapitalrenten in der privaten Altersvorsorge von freiwillig gesetzlich Versicherten hingegen wird der Gesamtbetrag zur Grundlage genommen und in 120 fiktive Monatsraten aufgeteilt. Diese zählen dann über 10 Jahre wie eine zusätzliche beitragspflichtige Einnahme.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
