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Private Altersvorsorge

Krankenkassenbeitrag auf Zusatzrente - was ist richtig?

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Zusatzbeitrag 2025Zusatzbeitrag 2025(c) Getty Imagesw / Victor Golmer
Ich suche nach verlässlichen Antworten zu folgendem Anliegen: Ich bin freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, beziehe bereits Rente, arbeite aber weiter als Freiberuflerin. Im April wurde mir meine private Rentenversicherung als Einmalsumme ausgezahlt. Nun will die Krankenkasse 50 Euro zusätzlichen Beitrag von mir. Regine S., Neuss 

2026-06-23T15:26:00+02:00

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Die Kapitalabfindung lag zum Zeitpunkt der Auszahlung bei rund 26.400 Euro. Der reine Kapitalertrag war nach Abzug aller Steuern bei 1.143 Euro. Vielfach kann ich im Netz lesen, dass nur dieser Kapitalertrag für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird. Die Kasse setzt für die Berechnung meines Beitrags aber die gesamte Auszahlungssumme an. Das bedeutet für mich, rund 50 Euro Krankenversicherungsbeitrag zusätzlich pro Monat und das auf 10 Jahre.

Antwort der Redaktion: 

Die im Netz zugänglichen Informationen, wonach SV-Beiträge nur auf die reinen Kapitalertragsanteile zu entrichten wären, betreffen allgemeine Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden etc.. Dort wird natürlich nicht das eingesetzte Kapital beitragspflichtig.  

Bei ausgezahlten Kapitalrenten in der privaten Altersvorsorge von freiwillig gesetzlich Versicherten hingegen wird der Gesamtbetrag zur Grundlage genommen und in 120 fiktive Monatsraten aufgeteilt. Diese zählen dann über 10 Jahre wie eine zusätzliche beitragspflichtige Einnahme.    

Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

 

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