Hauptregion der Seite anspringen
Betriebsrenten

Freibetrag bei Betriebsrenten: Krankenkassen beginnen bald mit der Erstattung zu viel gezahlter Beiträge

Monatelange Verzögerung bei der Umsetzung der Reform
veröffentlicht am 02.09.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenbeitrag für BetriebsrentnerKrankenkassenbeitrag für Betriebsrentner(c) Bruno / Germany / pixabay / CC0
Betriebsrentner in Deutschland warten seit Jahresbeginn auf die vom Gesetzgeber beschlossene finanzielle Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen. Der neu geschaffene Freibetrag gilt zwar offiziell schon seit Januar, konnte bar aus technischen Gründen bisher von den Krankenkassen nicht berücksichtigt werden.  

2020-09-02T12:07:00+00:00
Werbung

"Umsetzung so schnell wie möglich"

Der GKV-Spitzenverband versicherte den Millionen Betroffenen nun in einer Mitteilung, dass  die Umsetzung der Reform nun bald beginne und  auch alle bereits zu viel gezahlten Beiträge aus dem Jahr 2020 zurückerstattet werden. Die Umsetzung erfolge laut GKV-Spitzenverband „so schnell wie möglich, beginnend in den nächsten Monaten“.

Grundlage der Reform ist das kurz vor Jahresende 2019 beschlossene GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Dieses ersetzte die bis dato geltende Freigrenze von EUR 155,75 Euro durch einen Freibetrag von 159,25 Euro (2020) bzw. 164,50 Euro (2021).

Freibetrag attraktiver als Freigrenze

Hinter den Begriffen Freigrenze und Freibetrag verbirgt sich ein essenzieller Unterschied bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge. Bei der abgeschafften Freigrenze wurde auf alle Betriebsrenten, die über der Grenze liegen, der Beitragssatz auf den gesamten Rentenbetrag  angewendet. Bei der Freibetragsregelung wird der Beitragssatz aber nur auf denjenigen Teil der Rente angewendet, der über der Freibetragsgrenze liegt.

Während früher also nur die Empfänger minimalster Betriebsrenten entlastet wurden, profitieren von der neuen Regelung nun auch  Bezieherinnen und Bezieher von  kleineren Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 308 Euro (2020) . Das sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes mehr als die Hälfte aller Betriebsrenter überhaupt.

Rückzahlung ab Oktober

Betriebliche Renten sind eine Säule der betrieblichen Altersvorsorge und werden je nach Modell und Vertrag in unterschiedlichen durch Arbeitgeber, durch die Arbeitnehmer oder durch beide finanziert. Die Geduld der Betriebsrentner wurde durch die lange Verzögerung seit Januar strapaziert. Einige Krankenkassen haben nun angekündigt, ab Oktober mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge beginnen zu wollen.

 

Weiterführende Artikel:
  • "Dieses Problem muss dringend gelöst werden"
    Durch das neue Versichertenentlastungsgesetz werden bestimmte Betriebsrenten und Versorgungsbezüge von der Beitragspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung befreit. Das war längst überfällig, sagt Matthias W. Birkwald, der als rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion sich seit Jahren für dieses Thema stark macht.
  • Weniger Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten ab 2020
    Der deutsche Bundestag hat am 12. Dezember beschlossen, dass Betriebsrenter ab 2020 bei den Beiträgen zur Krankenversicherung durch einen generellen Freibetrag entlastet werden. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) sieht dafür den Wert von 159,25 Euro vor.
  • „Ein erster Schritt in die richtige Richtung“
    Matthias W. Birkwald, ist parlamentarischer Geschäftsführer der LINKEN im Bundestag. Als Experte für Rentenpolitik trug er jahrelang die Forderungen seiner Fraktion nach dem Ende der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen vor.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12806 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien