Keine Grundsicherung nach ALG - Wer bezahlt meine Krankenkasse?
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Muss ich diese dann selber zahlen, weil ich gespart habe? (ohne hier auf "andere" zu schauen, die ohne Leistungserbringung dann offensichtlich derartige Leistungen zugesprochen bekommen!?) Für die Unterstützung und Bemühung darf ich mich im Voraus. (Nikolaj S, Rüsselsheim)
Antwort der Redaktion:
Ob Sie nach dem Auslaufen Ihres ALG berechtigt wären, Grundsicherung zu beziehen, entscheidet die zuständige Sozialbehörde ( z.B. Jobcenter ) laut Sozialgesetzbuch unter Betrachtung Ihrer Rücklagen und Vermögensverhältnisse. Sollten Sie wie von Ihnen beschrieben eventuell nicht leistungsberechtigt sein, müssten Sie tatsächlich als Selbstzahler einen Mindestbeitrag für Krankenversicherung und Pflegeversicherung entrichten. Dieser beläuft sich aktuell auf circa 250-280 EUR je nach konkreter gesetzlicher Krankenkasse ). Das Sozialgesetzbuch gilt übrigens ausnahmslos für alle in Deutschland gemeldeten aufenthaltsberechtigten Personen.
