Muss ich der Krankenkasse den Steuerbescheid vorlegen?
Antwort der Redaktion: Freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen grundsätzlich keine Einkommensnachweise vorlegen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt und deshalb bereits den Höchstbeitrag entrichten.
Die Krankenkasse darf nur solche Daten erheben, die tatsächlich erforderlich sind. Da bei Einkommen oberhalb der BBG ohnehin der Höchstbeitrag zu zahlen ist, entfällt das berechtigte Interesse der Krankenkasse an detaillierten Einkommensnachweisen. Wir empfehlen Ihnen, ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse zu senden, in welchem Sie diesen Tatbestand noch einmal ausdrücklich mitteilen.
Sollte die Krankenkasse dennoch auf der Vorlage eines Einkommensnachweises bestehen, empfiehlt sich ein Hinweis auf diese Regelung. Im Zweifelsfall können Versicherte hierzu Rücksprache mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde halten.
(Quelle: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI)
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