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Leserfragen

Muss ich der Krankenkasse den Steuerbescheid vorlegen?

veröffentlicht am 20.03.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Steuerbescheid als Einkommensnachweis gegenüber der KrankenkasseSteuerbescheid als Einkommensnachweis gegenüber der Krankenkasse(c) Pixabay / CC0
Als Selbstständiger wurde ich nach einem Krankenkassenwechsel aufgefordert, meinen Steuerbescheid einzureichen, obwohl ich ja schon den Höchstbeitrag entrichte. Was sagt eigentlich der Datenschutz dazu: Muss ich der Krankenkasse den Einkommensnachweis vorlegen, obwohl mein Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?

2025-03-20T14:11:00+01:00
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Antwort der Redaktion: Freiwillig versicherte Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen grundsätzlich keine Einkommensnachweise vorlegen, wenn sie ausdrücklich erklären, dass ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt und deshalb bereits den Höchstbeitrag entrichten.

Die Krankenkasse darf nur solche Daten erheben, die tatsächlich erforderlich sind. Da bei Einkommen oberhalb der BBG ohnehin der Höchstbeitrag zu zahlen ist, entfällt das berechtigte Interesse der Krankenkasse an detaillierten Einkommensnachweisen. Wir empfehlen Ihnen, ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse zu senden, in welchem Sie diesen Tatbestand noch einmal ausdrücklich mitteilen.

(➤ Musterschreiben für Ihre Mitteilung an die Krankenkasse)  

Sollte die Krankenkasse dennoch auf der Vorlage eines Einkommensnachweises bestehen, empfiehlt sich ein Hinweis auf diese Regelung. Im Zweifelsfall können Versicherte hierzu Rücksprache mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde halten.

(Quelle: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI)

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