Muss ich einen Krankenkassenwechsel der Rentenversicherung melden?
Antwort der Redaktion:
Ein Krankenkassenwechsel wird in der Regel automatisch an den Rentenversicherung gemeldet. Die von Ihnen gewählte neue Krankenkasse leitet die Informationen über den Wechsel der Krankenversicherung an die zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie selbst müssen die Rentenversicherung also normalerweise nicht extra informieren, weshalb es auch kein Formblatt dafür gibt.
Wenn Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden haben, stellen Sie dort einen Antrag auf Mitgliedschaft. Die neue Krankenkasse beendet dann zum Stichtag ihre bestehende Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse. Weiterhin informiert die von Ihnen gewählte neue Krankenkasse auch die Deutsche Rentenversicherung. Die Rentenversicherung stellt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dann automatisch um.
In bestimmten Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, zusätzlich auch selbst aktiv zu werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn
- Sie selbst gerade neu in Rente gegangen sind
- wenn es zu Beitragsproblemen oder Verzögerungen kommt
- wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und sich etwas ändert
- bei einem Wechsel ins Ausland
In diesen Fällen genügt es meist, wenn Sie in einem formlosen Schreiben oder einer E-Mail einen kurzen Hinweis mit folgenden Inhalten an den Rentenversicherungsträger leiten:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Name der neuen Krankenkasse
