Krankenkassenbeitrag

Was ist mit meinem KV-Beitrag auf Betriebsrente nach Krankenkassenwechsel?

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente bei Krankenkassenwechsel Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente bei Krankenkassenwechselgeneriert mit GPT 5-2
Vor neun Jahren habe ich eine Auszahlung meiner angesparten Betriebsrente in vollständiger Höhe von 100 Prozent ausgezahlt bekommen. Nun muss ich zehn Jahre lang darauf einen extra Krankenkassenbetrag in Höhe von 340 Euro bezahlen. Falls ich nun die Krankenkasse wechseln würde - erfährt dann die neue Krankenkasse etwas von dieser Zahlung? Reinhard Grünfeld, Wolfenbüttel  

2026-03-19T17:02:00+01:00

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Und würde die Zahlung dann auch an die neue Krankengasse übergehen? Ich bitte um eine Auskunft, inwieweit die Krankenkassen gut vernetzt sind und die Info von der alten Kasse an die neue Kasse weitergegeben wird. 

Antwort der Redaktion: Sehr geehrter Herr Grünfeld, der elektronische Datenabgleich bei einem Krankenkassenwechsel beinhaltet auch dokumentierte Informationen Ihre bereits geleisteten Beitragszahlungen auf eine Betriebsrentenauszahlung. Diese Informationen werden im Zusammenhang mit den Beitragsdaten bei der angeforderten Rückmeldung der alten Kasse an die neue Kasse übertragen. Die neue Krankenkasse weiß also im Normalfall bescheid über alle bisherigen geleisteten Zahlungen und berechnet ihnen für die Restlaufzeit die Beiträge. Sollte sich die neue monatliche Beitragshöhe nach dem Wechsel deutlich verändern, wäre zu empfehlen, die Berechnung überprüfen lassen. Durch einen Krankenkassenwechsel kann der monatliche Beitrag auf die Betriebsrente auch sinken. Das ist der Fall, wenn die neue Krankenkasse einen geringeren Zusatzbeitrag hat als die bisherige. In diesem Fall sparen Sie bei den Sozialabgaben.

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