Wie wirken sich Kapitaleinkünfte auf meinen Krankenkassenbeitrag aus?
Antwort der Redaktion:
Wenn Sie derzeit familienversichert sind, aber im Jahr 2025 voraussichtlich rund 90.000 € Kapitaleinkünfte erzielen, hat das erhebliche Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsstatus. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfen Familienversicherte nur über ein geringes eigenes Einkommen verfügen. Diese Grenze liegt aktuell (Stand 2025) bei 535 € monatlich bzw. 6.420 € jährlich (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen: brutto, also ohne Abzug von Steuern oder Werbungskosten).
Da Ihre geplanten Kapitaleinkünfte die Einkommensgrenze der Familienversicherung deutlich überschreiten, endet Ihre Familienversicherungspflicht. Sie müssen sich dann selbst gesetzlich (freiwillig) oder privat versichern. Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern möchten, werden auch Kapitaleinkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen.
Dabei gilt:
• Beitragspflichtig ist das gesamte Einkommen, also auch Kapitalerträge.
• Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte ohne sonstige Erwerbstätigkeit liegt bei etwa 210–230 € monatlich (für sehr geringe Einkommen).
• Bei hohen Kapitaleinkünften – wie in Ihrem Fall – wird der Beitrag anteilig auf Basis Ihres Einkommens berechnet, bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (2025: voraussichtlich ca. 62.100 € jährlich bzw. 5.175 € monatlich).
Rechenbeispiel:
Wenn Sie z. B. 90.000 € Kapitaleinkünfte im Jahr erzielen, zahlen Sie Beiträge auf maximal 62.100 € (Stand 2025):
• Beitragssatz zur Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag): ca. 15,9 %
• Beitrag zur Pflegeversicherung (für Kinderlose): ca. 4,0 %
Monatliche Belastung:
Krankenversicherung: ca. 5.175 € × 15,9 % ≈ 823 €
Pflegeversicherung: ca. 5.175 € × 4,0 % ≈ 207 €
Gesamtbeitrag: etwa 1.030 € pro Monat
Falls es sich bei Ihren geplanten Kapitaleinkünften um die Auszahlung einer betrieblichen Kapital-Altersversorgung oder Lebensversicherung handelt, gelten andere Regeln, die wir Ihnen gern erläutern.
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