Kann ich meine Krankenkasse bei Arbeitsbeginn selbst auswählen?
Antwort der Redaktion: Als Arbeitnehmer können Sie zu Beginn Ihres ersten sozialversicherungspflichtigen Jobs grundsätzlich eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Sie entscheiden sich also selbst für eine Kasse und melden sich dort an. Die Krankenkasse bestätigt Ihre Mitgliedschaft dann Ihrem Arbeitgeber. Es gibt in Deutschland über 90 gesetzliche Krankenkassen (z. B. AOK, Barmer, TK, DAK, BKKs usw.). Nach dieser Entscheidung für eine Krankenkasse sind Sie in der Regel für mindestens 12 Monate an diese Entscheidung gebunden. Erst nach Ablauf dieser Zeitspanne können Sie wieder wechseln. (Ausnahme: Beitragserhöhung)
Treffen Sie zu Jobbeginn keine eigene Wahl, meldet Sie der Arbeitgeber in der Regel bei der Krankenkasse an, bei welcher Sie zuletzt Mitglied waren. Wenn noch nie eine gesetzliche Kasse zuständig war, wählt der Arbeitgeber eine Krankenkasse aus und informiert Sie anschließend darüber.
Der allgemeine Beitragssatz (14,6 %) ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich, aber die Zusatzbeiträge variieren. Der liegt in Deutschland bei durchschnittlich 2,5 Prozent. Das kann sich auf das Netto spürbar auswirken. Außerdem unterscheiden sich die Krankenkassen bei Zusatzleistungen wie Bonusprogrammen, Gesundheitskursen oder Erstattungen für beispielsweise die Zahnreinigung. Sie können also frei wählen und es lohnt sich, die Zusatzbeiträge und Leistungen der verschiedenen Krankenkassen vorab zu vergleichen, bevor Sie sich festlegen.
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