Minijob Höchstgrenze

Die Höchstgrenze bei einem Minijob bezeichnet das maximale monatliche Einkommen (Verdienstgrenze), das eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) nicht überschreiten darf, um als solche zu gelten. Die Minijobhöchstgrenze ist sozialpolitisch an den jeweils geltenden Mindestlohn gekoppelt
Dabei zählt für die Arbeitnehmer immer der durchschnittliche Verdienst pro Monat über ein Jahr (also maximal 6.672 Euro in 2025). Einmalige Zahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden dabei berücksichtigt, wenn sie regelmäßig gezahlt werden.
Aktuelle Minijob - Höchstgrenze
Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob liegt aktuell bei 556 Euro (Stand 2025). Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und kann sich bei dessen Erhöhung ebenfalls anpassen. Ab Januar 2026 liegt die neue Höchstgrenze voraussichtlich bei 602,33 Euro und ab Januar 2027 dann bei voraussichtlich 632,67 Euro.
Überschreitung der Höchstgrenze
Wird die Minijob - Höchstgrenze dauerhaft überschritten, wird der jeweilige Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In diesem Fall sind für alle Jobs Sozialbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei unvorhersehbaren Überschreitungen (z. B. Krankheitsvertretung) bleibt der Minijob unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin geringfügig.
Festlegung der Minijob-Höchstgrenze
Berechnet wird die jeweilige Minijob-Höchstgrenze nach einem festgelegten Verfahren im Sozialgesetzbuch. Dazu wird der geltende Mindestlohn mit dem Faktor 130 vervielfacht, anschließend durch drei geteilt und das Ergebnis auf einen vollen Euro-Betrag aufgerundet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt nach jeder Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auch die sich daraus ergebende neue Minijobgrenze bekannt.
Besonderheit bei mehreren Minijobs
Wer mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung ausübt, darf mit allen parallel ausgeübten Minijobs zusammen ebenfalls nicht mehr als die aktuelle Verdienstgrenze ( 20256: 556 Euro) verdienen, um weiterhin im Minijob-Bereich zu bleiben.