Krank mit der gleichen Diagnose – wann endet die Lohnfortzahlung?
Antwort der Redaktion:
Ja, Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, Fehlzeiten durch Krankschreibung mit derselben Diagnose zu addieren, damit die Lohnfortzahlung von insgesamt sechs Wochen nicht überschritten wird. Denn bei einer so genannten Fortsetzungserkrankung entsteht zunächst erst einmal kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Allerdings muss Ihr Arbeitgeber dabei folgende Fristen beachten:
Werden Sie erst nach mindestens sechs Monaten mit dergleichen Diagnose krankgeschrieben, haben Sie wieder einen neuen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
Ist bereits ein ganzes Jahr vergangen seit der allerersten Krankschreibung mit dieser Diagnose, bekommen Sie ebenfalls wieder volle sechs Wochen Lohnfortzahlung, unabhängig von der Anzahl der einzelnen Krankschreibungen in dieser Zeitspanne.
Das könnte Sie auch interessieren: