Muss ich mich bei der Krankenkasse arbeitslos melden?
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Antwort der Redaktion:
Als Arbeitnehmer haben Sie die Pflicht, Ihre voraussichtliche Arbeitslosigkeit rechtzeitig der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Die Arbeitsagentur übernimmt bei eintretender Arbeitslosigkeit die Meldung an die Krankenkasse und zahlt nach der Bewilligung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld auch die anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse. Als Versicherter müssen Sie Ihre Krankenkasse also nicht selbst über die Arbeitslosigkeit informieren.
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