Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz 2026 (GVSG): Was sich jetzt wirklich ändert
Hausärzte werden entbudgetiert – mehr Versorgung, weniger Wartezeiten
Seit dem 1. Oktober 2025 werden hausärztliche Leistungen vollständig aus dem Budget herausgelöst. Das bedeutet: Ärzte erhalten jedes Quartal das volle Honorar – ohne Deckelung. Die Praxis muss also nicht mehr „stoppen“, wenn das Budget erreicht ist.
Relevanz für Versicherte:
- Bessere Terminlage im Hausarztbereich
- Aufnahmestopp vieler Praxen könnte sich spürbar entspannen
- Mehr Spielraum für Hausbesuche, Akutsprechstunden und chronische Patienten
Neue Versorgungspauschale für chronisch Kranke
Für über drei Millionen chronisch erkrankte Menschen wird die Versorgung planbarer: Die bisherige Pflicht, alle drei Monate einen Termin wahrzunehmen, entfällt. Stattdessen können Praxen eine Versorgungspauschale abrechnen.
Konkrete Wirkung:
- Weniger unnötige Quartalstermine
- Entlastung für Praxen – und Patienten
- Bessere Fokussierung auf medizinisch sinnvolle Kontakte
Für Patienten bedeutet das: weniger Wartezimmer, weniger Zwangskontakte, mehr Zeit für echte Anliegen.
Vorhaltepauschale: Mehr Geld für Praxen, die wirklich „versorgen“
Praxen, die besonders aufwendige oder wichtige Versorgungsaufträge übernehmen – etwa Heimbetreuung, Notfallsprechstunden, längere Öffnungszeiten oder eine hohe Zahl multimorbider Patienten –, erhalten eine zusätzliche Vorhaltepauschale.
Vorteile:
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen können damit gezielt jene Praxen unterstützen, die Versorgungslücken tatsächlich schließen.
- Weniger Bürokratie bei Verordnungen & Hilfsmitteln
- Im Bereich Hilfsmittel, Sozialzentren und Langzeitversorgung werden einzelne Dokumentationspflichten verschlankt. Für bestimmte Patientengruppen werden Genehmigungsprozesse vereinfacht.
Auswirkungen:
- Weniger Papier, weniger Wartezeiten
- Schnellere Abwicklung bei Hilfsmitteln
- Entlastung für Pflegende und Angehörige
Was das GVSG nicht liefert – und warum das relevant ist
Viele ursprünglich geplante Punkte – z. B. flächendeckende Primärversorgungszentren oder mehr kommunale Gesundheitskioske – sind im finalen Gesetz nicht enthalten. Damit bleibt der strukturelle Umbau der Versorgungslandschaft punktuell statt flächendeckend.
Für die Finanzlage der Krankenkassen bedeutet das:
- Mehr Ausgaben für hausärztliche Vergütungen
- Weniger Steuerung über Budgets
- Risiko steigender Beitragssätze in mittelfristiger Perspektive
Fazit: Spürbare Verbesserungen im Alltag – aber kein großer systemischer Wurf
Das GVSG stärkt die hausärztliche Versorgung, verhindert unnötige Praxisbesuche und gibt Praxen mehr finanzielle und organisatorische Luft. Besonders chronisch Kranke profitieren schnell und direkt. Gleichzeitig bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen einer umfassenden Strukturreform zurück.
Für Versicherte heißt das: Mehr Termine, weniger Bürokratie, stabilere Betreuung.
Für Krankenkassen heißt das: Mehr Kosten, mehr Steuerungsdruck.
