Schutzimpfungen bei Privatreisen ins Ausland
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte sich rechtzeitig über die im Reiseland vorkommenden Krankheiten und die notwendigen Impfungen informieren. Besonders in Ländern mit feuchtwarmem Klima und geringen Hygienestandards treten oft gefährliche Erkrankungen wie Cholera, Gelbfieber oder Hepatitis A auf, deren Übertragung durch entsprechende Schutzimpfungen vor Reiseantritt verhindert werden kann. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Impfungen nur für berufliche Auslandsaufenthalte. Urlauber müssen die mitunter sehr hohen Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Einige Krankenkassen bieten die Kostenübernahme aber auch für Privatreisen im Rahmen einer Satzungsleistung an.
Reiseimpfungen (Privatreisen) - Was zahlt meine Krankenkasse?
Welche Schutzimpfungen werden benötigt?
Je nach Reiseregion werden verschiedene Impfungen benötigt. In einigen Ländern ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen bestimmte Krankheiten sogar Bedingung für die Einreise. Daher wird vor einem Auslandsaufenthalt grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung durch den Hausarzt empfohlen. Länderspezifische Informationen zu benötigten Schutzimpfungen finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes, generelle Auskünfte liefern zudem das Robert-Koch-Institut und das Gesundheitsamt.
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht jährlich eine Liste empfohlener Schutzimpfungen, auf deren Grundlage der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche Impfungen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Für das Jahr 2015 wurden folgende Reiseimpfungen von der STIKO empfohlen:
- Cholera
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Influenza
- Meningokokken-Meningitis
- Tollwut
- Typhus
Die Kosten der genannten Impfungen werden allerdings nur für berufliche Auslandsreisen übernommen. Gegen Malaria existiert bisher keine Impfung, das Infektionsrisiko kann aber durch die Einnahme von Tabletten vor Reisebeginn (sogenannte Malariaprophylaxe) verringert werden.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Privatreisen
Schutzimpfungen für Privatreisen müssen vom Versicherten in der Regel selbst gezahlt werden. Die Kosten für die benötigten Impfstoffe sind hoch und können schnell auf mehrere hundert Euro pro Person ansteigen. Einige Krankenkassen haben deshalb eine Satzungsleistung beschlossen, die die Kostenerstattung der Impfungen auch bei Privatreisen ermöglicht. Diese umfasst in der Regel alle von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen. Teilweise werden darüber hinaus auch Impfungen gegen andere Krankheiten (z.B. Japanische Enzephalitis) oder die Malariaprophylaxe mittels Tabletten gezahlt. Einige Krankenkassen erstatten sogar die vom Versicherten zu leistenden Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Impfstoffpreises. Teilweise erfolgt die Abrechnung der Reiseimpfungen über das Gesundheitskonto des Versicherten. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Gesamtbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.
Welche Krankenkassen übernehmen Schutzimpfungen auch bei Proivatreisen ins Ausland?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - 100 % der Kosten, mind. 9 der von der STIKO empfohlenen Reisen werden bezahlt (auch Malariaprophylaxe).
2 Sterne - 80 % - 99 % der Kosten und mind. 8 der empf. Impfungen, aber z.B. keine Malariaprophylaxe werden bezahlt.
1 Stern - unter 80 % der Kosten werden bezahlt.
>> Krankenkassentest: Reiseschutzimpfungen (Privatreisen)