erweitertes Hautkrebs-Screening
Hautkrebs die mit Abstand häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Für eine erfolgreiche Behandlung ist vor allem der Zeitpunkt der Diagnose entscheidend: Je eher der Krebs entdeckt wird, desto besser stehen die Heilungschancen. Aus diesem Grund haben alle GKV-Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening. Versicherte unter 35 Jahren müssen die Untersuchungskosten dagegen selbst zahlen. Einige Kassen haben allerdings eine Satzungsleistung beschlossen, die auch bei jüngeren Versicherten die Kostenübernahme ermöglicht.
Ablauf des Hautkrebs-Screenings
Das Hautkrebs-Screening kann sowohl von einem Hautarzt als auch vom Hausarzt durchgeführt werden, sofern dieser eine entsprechende Fortbildung absolviert hat. Da Hautkrebs am gesamten Körper auftreten kann ist es notwendig, dass sich der Patient während des Screenings komplett entkleidet. Der Arzt untersucht anschließend die Haut auf ungewöhnliche Flecken und andere Auffälligkeiten. Weil dabei auch die Kopfhaut und die Nägel betrachtet werden sollte man am Tag der Untersuchung auf aufwendige Frisuren oder Nagellack verzichten. Zum Abschluss gibt der Arzt Hinweise zu persönlichen Risikofaktoren und Tipps zur Vorbeugung von Hautkrebserkrankungen. Insgesamt dauert das Hautkrebs-Screening ungefähr 15 Minuten.
Sollte der Arzt während der Untersuchung eine verdächtige Stelle entdecken, so wird an der betroffenen Stelle eine Biopsie vorgenommen. Dabei wird eine Hautprobe entnommen und diese anschließend zur feingeweblichen Untersuchung ins Labor geschickt. Erst dort kann eindeutig geklärt werden, ob es sich bei der verdächtigen Hautstelle tatsächlich um Krebszellen handelt oder nicht. Viele Ärzte bieten ihren Patienten außerdem eine sogenannte Dermatoskopie an. Dabei untersucht der Arzt die Haut mit einem Auflichtmikroskop und kann so besser zwischen harmlosen und auffälligen Hautstellen unterscheiden. Die Kosten der Dermatoskopie liegen meist zwischen 60 und 80 Euro und werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Der Sinn dieser Untersuchung ohne konkreten Vorverdacht ist allerdings umstritten, da erfahrene Dermatologen die meisten verdächtigen Hautveränderungen auch mit bloßem Auge erkennen.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Die Kosten eines Hautkrebs-Screenings betragen in der Regel 30 bis 40 Euro. Bei Patienten im Alter von 35 Jahren oder älter wird die Rechnung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Viele Krankenkassen zahlen die Untersuchung allerdings auch bei jüngeren Patienten im Rahmen einer Satzungsleistung. Die Altersgrenze unterscheidet sich dabei je nach Kasse und liegt in der Regel zwischen 14 und 20 Jahren. Auch die übrigen Voraussetzungen variieren stark: So erstatten manche Kassen nur einen Teil des Rechnungsbetrags oder beschränken die Leistung auf einzelne Bundesländer oder bestimmte Vertragsärzte. Einige Krankenkassen zahlen ihren Versicherten neben dem normalen Screening auch die Nutzung eines Auflichtmikroskops. Das Hautkrebs-Screening wird oftmals über ein spezielles Gesundheitskonto oder Gesundheitsbudget des Patienten abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Höchstbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der für das Hautkrebs-Screening erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.
Krankenkassentest
Welche Kassen bieten Mehrkleistungen im Bereich Hautkrebs-Screening
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - Hautscreening wird schon für unter 35jährige bezahlt 2 Sterne - anteilige Bezahlung Hautscreening für unter 35jährige 1 Stern - nur regional verbessertes Hautscreening, nur bei Vertragsärzten, nur bei Risikogruppen oder im Rahmen Gesundheitskonto
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