Hauptregion der Seite anspringen
Logo krankenkasseninfo.de
  • Start (current)
  • Krankenkassen
    • Zusatzbeitrag
    • günstigste Krankenkasse 2023
    • Geschäftsstellensuche
    • Informationen
  • Test
  • Krankenkassenvergleich
  • Rechner
    • Krankenkassenrechner
    • Bonusrechner
    • Beitragsrechner
    • Leistungsrechner
  • Wechsel
    • Krankenkassenwechsel
    • Krankenkasse kündigen
    • Wechsel von GKV zur PKV
    • Wechsel von PKV zur GKV
    • Musterkündigung
  • Ratgeber
    • Nachrichten
    • Magazin
    • Pressemitteilungen
    • Interviews
  • Start
  • Leistungen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Gesundheitsreisen

Gesundheitsreisen

Gesundheitsreisen Gesundheitsreisenpixabay / CC0
Eine Gesundheitsreise verbindet Erholungsurlaub mit gesundheitsfördernden Maßnahmen wie Fitnesskursen oder Entspannungsübungen. Im Vordergrund steht dabei nicht die Behandlung bereits bestehender Krankheiten oder Beschwerden, sondern der aktive Erhalt der Gesundheit in angenehmer Urlaubsatmosphäre. Im Gegensatz zu einer Kur müssen Versicherte die Kosten einer Gesundheitsreise selbst zahlen. Einige Krankenkassen beteiligen sich mit einem Zuschuss im Rahmen einer Satzungsleistung.

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Arten von Gesundheitsreisen
  • 2 Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
  • 3 Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung
  • 4 Krankenkassentest

Arten von Gesundheitsreisen

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem auf Gesundheitsreisen spezialisierten Hotel. Je nach Anbieter steht dabei eine große Anzahl von Reisezielen in Deutschland und anderen europäischen Staaten (z.B. Österreich, Spanien, Italien) zur Auswahl. Die Reisedauer beträgt meist drei bis sieben Tage. In dieser Zeit nimmt der Gast an mindestens zwei regelmäßigen Gesundheitskursen unter der Aufsicht von qualifizierten Therapeuten teil.

(Anzeige)

Diese können unterschiedlichste Themen und Zielstellungen verfolgen, u.a.

  • Schwimmen
  • Radfahren
  • Yoga
  • Rückenschule
  • Tai Chi
  • Wirbelsäulengymnastik
  • Autogenes Training
  • Meditation
  • Techniken zur Stressbewältigung
  • Ernährungsberatung
  • Kochkurse

 

Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen die Kosten einer Gesundheitsreise aus eigener Tasche. Allerdings bezuschussen viele Kassen die im Reiseumfang enthaltenen Kurse mit einem Festbetrag. Außerdem kooperieren die meisten Krankenkassen mit einem oder mehreren Reiseveranstaltern, die den Versicherten vergünstigte Konditionen anbieten. Die maximale Höhe des Zuschusses variiert je nach Kasse und liegt zwischen 150 und 500 Euro pro Kalenderjahr. In der Regel muss der Versicherte die Kosten zunächst im Voraus bezahlen und erhält nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursen eine Rückerstattung von der Krankenkasse.

Teilweise erfolgt die Abrechnung der Kurse über das Gesundheitskonto des Versicherten. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Gesamtbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.

Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung

Voraussetzung für den Krankenkassenzuschuss ist in der Regel die nachgewiesene Teilnahme an mindestens 80% der Termine der gewählten Kurse während des Aufenthalts. Für den Erhalt des Zuschusses muss außerdem bei vielen Kassen rechtzeitig vor Reiseantritt ein entsprechender Antrag gestellt werden. Darüber hinaus erstatten manche Versicherer die Kosten nur, wenn der Kursteilnehmer regelmäßig bestimmte Leistungen zur Früherkennung in Anspruch nimmt, z.B. den Check-up 35 oder die jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen.


Krankenkassentest

Welche Kassen bieten Zuschüsse für Gesundheitsreisen?

Für den Test wurde wie folgt bewertet:

3 Sterne - Zuschuss von mehr als 150 EUR für Gesundheitsreisen

2 Sterne - Zuschuss zwischen 100 und 150 EUR oder Kostenzuschuss im Rahmen Gesundheitskonto

1 Stern - Zuschuss bis zu 100 EUR oder Zuschuss mit Einschränkungen ( z.B. nur für bestimmte Berufsgruppen oder nur für die Präventionsangebot am Urlaubsort, nicht aber für Unterkunft und Verpflegung.)

 

>> Zum Krankenkassentest: Gesundheitsreisen

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

10941 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

  • Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der GKV
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler und Publizisten
  • weitere Personengruppen
  • Zahlen & Fakten
  • Nachrichten
  • Rechengrößen
  • Umlage
  • Zuzahlungen
  • Lexikon
  • Mitglieder je Krankenkasse
  • Fusionen
  • Geschäftsberichte
  • Satzungen
  • Transparenzberichte
  • PKV
  • PKV Vergleich
  • PKV versus GKV
  • PKV Rechner
  • PKV Anbieter
  • Zusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Impressum
  • Haftungsausschluss
  • Datenschutz
  • Pressemitteilungen
  • Über uns
  • Stellenangebote
<