Baby-Bonus (Baby-Begrüßungsprämie)
Die Schwangerschaft ist für die werdenden Eltern meist eine wunderschöne Zeit. Allerdings ist die Geburt eines Kindes auch mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Einige gesetzliche Krankenkassen zahlen ihren Versicherten daher nach der Geburt eine einmalige Prämie aus, den sogenannten Baby-Bonus (oft auch Baby-Begrüßungsgeld genannt). Die Höhe des Bonus und die zu erfüllenden Voraussetzungen für dessen Auszahlung sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt.
Welche Krankenkassen bieten ein Baby-Begrüßungsgeld oder Baby-Bonus? >>> Zum Testergebnis
Voraussetzungen für den Erhalt des Bonus
Der Erhalt des Baby-Bonus ist in der Regel an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Kind ist zum Zeitpunkt der Geburt bei der jeweiligen Krankenkasse familienversichert.
- Die Mutter des Kindes hat während der Schwangerschaft alle gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen.
- Das Kind hat alle empfohlenen Schutzimpfungen erhalten.
- Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 wurden wahrgenommen. Teilweise genügt für den Erhalt des Bonus auch bereits der Nachweis der ersten drei oder vier Vorsorgeuntersuchungen.
Manche Krankenkassen haben darüber hinaus weitere Bedingungen festgelegt, z.B. die Teilnahme der Mutter an bestimmten Geburtsvorbereitungskursen oder einem Rückbildungsgymnastik-Kurs. Der Auszahlungszeitpunkt des Baby-Bonus ist in erster Linie von den geforderten Vorsorgeuntersuchungen für das Kind abhängig. Die U6-Untersuchung wird beispielsweise im 10. bis 12. Lebensmonat durchgeführt, somit kann der entsprechende Nachweis frühestens neun Monate nach der Geburt der Krankenkasse vorgelegt werden. Einige wenige Kassen verlangen den Nachweis von noch späteren Vorsorgeuntersuchungen (teilweise bis zur U9), die erst mehrere Jahre nach der Geburt durchgeführt werden können.
Höhe des Baby-Bonus
Die ausgezahlte Prämie variiert je nach Krankenkasse, in der Regel beträgt sie zwischen 100 und 200 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Bonus bei manchen Kassen um weitere 50 Euro. Liegt der ausgezahlte Betrag unter 100 Euro wird der Baby-Bonus meist nicht bar ausgezahlt, sondern statt dessen ein Begrüßungsgeschenk in Form einer Sachprämie (z.B. eine Babytasche oder ein Babybadetuch) an die werdenden Eltern überreicht.
Welche Krankenkassen zahlen einen Baby-Bonus?
Für den Test wurde wie folgt bewertet:
3 Sterne - ab 150 EUR Baby-Bonus
2 Sterne - 50 – 149 EUR Baby-Bonus
1 Stern - unter 50 EUR oder kleines Begrüßungsgeschenk
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