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Leistungen und Satzungsleistungen der WMF BKK

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Inhaltsverzeichnis
  • 1. Vorsorge
  • 2. Prävention
  • 3. Naturheilverfahren
  • 4. Zahnvorsorge
  • 5. Impfungen
  • 6. Schwangerschaft
  • 7. Kinder
  • 8. Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 9. Spezielle Leistungen
  • 10. DMP, Hausarztmodell
  • 11. Service
  • 12. Zusatzversicherungen
  • 13. Nachhaltigkeit

Vorsorge Vorsorge

Brustkrebsvorsorge

Screening wird bezahlt. Gendiagnostik- Früherkennungsmaßnahme von Ratsuchenden mit familiärer Belastung für Brust- und Eierstockkrebs: Vertrag gem. §116b Abs2 SGB V mit den Unikliniken Heidelberg und Ulm.

Hautscreening über den gesetzlichen Rahmen hinaus ab 18 Jahre

Bundesweit übernimmt die WMF BKK ab dem 15. Lebensjahr die Kosten bei teilnehmenden Vertragsärzten, in einzelnen Bundesländern bereits ab Geburt.

sportmedizinische Untersuchungen

Die WMF BKK erstattet die Kosten einer sportmedizinischen Untersuchung bei einem anerkannten Vertragsarzt (Sportmediziner) zu 100 % insgesamt bis zu einem Betrag von 130 Euro. Für die Basisuntersuchung werden 100 % der Kosten bis zu 70 Euro und für die erweiterte Untersuchung 100 % der Kosten bis zu 60 Euro erstattet.

Zuschuss zu Vorsorgekuren für chronisch kranke Kinder

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 25,00 EUR.

Zuschuss zu ambulanten Vorsorgekuren

Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V übernimmt die WMF Betriebskrankenkasse als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 16,00 EUR.

Prävention Prävention

Gesundheitsreisen

Zuschuss in Höhe von 280 Euro pro Versicherten für Gesundheitsreisen.

Anbieter: z. B. Akon
Zuschuss: 280€

eigene Präventionskurse vor Ort

Präventionskurse von Fremdanbietern

Die WMF BKK bezahlt zwei zertifizierte Präventionskurse pro Kalenderjahr zu 100 % (bis zu 200 Euro je Kurs).

Naturheilverfahren Naturheilverfahren

Osteopathie

Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr med. notwendige, qualifizierte osteopathischen Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Ebenso erfolgt eine Bezuschussung in jedem Alter in Höhe von 20 Euro.

max Betrag: 120€
max Satz je Sitzung: 40€
max Prozent: 80%
max Sitzungen: 3

Behandlungen mit Homöopathie

In Baden-Württemberg wird Homöopathie übernommen (Vertrag über die Kassenärztliche Vereinigung).

weitere Naturheilverfahren

Die WMF BKK unterstützt Sie bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen mit einer Akupunktur-Behandlung. Diese Behandlungen werden von Ärzten mit hinreichender Qualifikation durchgeführt und rechnen die Kosten direkt mit der WMF BKK ab.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Die WMF BKK bezuschusst Qigong und Tai Chi als Entspannungsverfahren im Rahmen der Präventionskurse mit 100% bis zu 200 Euro je Kurs. Jährlich sind 2 Kurse möglich. Somit erfolgt ein Zuschuss bis zu 400 Euro jährlich.

Zahnvorsorge Zahnvorsorge

professionelle Zahnreinigung

Durch Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk dent-net, können Versicherte bei Vertragspartnern jährlich eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen. Für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt Ihrer Wahl, erhalten Sie einen Zuschuss von 20 Euro.

Vertragszahnarzt: wird übernommen
max Prozentsatz: 100%
Anzahl: 1

höherwertiger Zahnersatz (über Regelversorgung)

Durch die Kooperation mit dem bundesweiten Zahnarztnetzwerk indento gibt es bei speziellen Vertragspartnern:
- Vergünstigungen bei der Erbringung von Zahnersatzleistungen
- eine kostenfreie Regelversorgung (bei regelmäßiger Vorsorge bzw. Erfüllung des Vorsorgebonus)
- 5 Jahre Garantie

weitere Zusatzleistungen für Zahngesundheit

Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle wird angeboten. Versicherte der WMF BKK können über ZahnGebot.de bis zu 60% bei Zahnbehandlungen sparen. Preisvergleich ist ganz einfach per App möglich.

Impfungen Impfungen

Reiseimpfungen (Privatreisen)

Alle ärztlich empfohlene Schutzimpfungen auch Reiseschutzimpfungen werden übernommen. Reiseimpfungen (Privatreisen) gegen Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus und Malariaprophylaxe werden bezahlt (bis zu 400 €/Kalenderjahr).

Grippeschutzimpfung für alle Versicherten

Die WMF BKK übernimmt die Kosten für Grippeschutzimpfungen.

Schwangerschaft Schwangerschaft

Hebammen-Rufbereitschaft

Für Hebammen-Rufbereitschaft erfolgt eine Kostenübernahme in Höhe von 250 EUR. Zusätzlich bieten wir unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.

Geburtsvorbereitungskurse für den Partner

Geburtsvorbereitungskurs des Ehe- oder Lebenspartner wird erstattet (80 % bis zu 50 EUR je Schwangerschaft).

weitere zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft

zusätzliche Blutuntersuchungen bei festgestellten Auffälligkeiten (80% der tatsächlichen Kosten (je Schwangerschaft insgesamt in Höhe von bis zu 200 Euro für Schwangerschaftsleistungen).

Baby-Check, Vorsorgeprogramm "Hallo Baby" zur Vermeidung von Frühgeburten.

Kostenübernahme rezeptfreie Arzneimittel für Schwangere

Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Folsäure und/oder Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate werden erstattet, sofern eine Verordnung durch einen Arzt auf Privatrezept erfolgt. Die Erstattung erfolgt bis zu einer Höhe von 200 EUR je Schwangerschaft.

Altersgrenzen / Versuchsanzahl / Kostenbeteiligung Kryozyklus oder Blastozystenkultur bei künstlicher Befruchtung/Kostenbeteiligung an TESE und Assisted Hatching

Über den Vertrag "BKK Kinderwunsch" beteiligt sich die WMF BKK an einem 4. Behandlungsversuch. Ebenfalls wird die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre erhöhtund die WMF BKK beteiligt sich an einem geplanten Kryozyklus, an einer geplanten Blastozystenkultur.

Kinder Kinder

Baby-Bonus

Über das Bonusprogrammes der WMF BKK können Babys 75 Euro als Babybonus im ersten Lebensjahr erhalten.

- 30 Euro für U1-6 (5 Euro je U-Untersuchung)
- 45 Euro für Schutzimpfungen (5 Euro je Impfung gemäß der Empfehlung der STIKO für 9 Schutzimpfungen)

zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Die WMF BKK übernimmt die Kosten für die Untersuchungen U0, U10 und U11, J1, J2 im Rahmen des Programms familyplus by BKK.

J2: wird übernommen
U11: wird übernommen
U10: wird übernommen

weitere Leistungen für Kinder

Online-Coach Kindergesundheit, Programm Starke Kids, Programm für ADHS-betroffene Kinder

weitere Leistungen für Babys

Hautkrebsscreening ab der Geburt

Neurodermitis-Overalls

Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten für Neurodermitis-Overalls übernommen.

Osteopathie für Kinder

Die WMF BKK bezuschusst im 1. Lebensjahr die med. notwendige, qualifizierte osteopathische Behandlung mit bis zu 120 Euro (beispielsweise bei Kiss-Syndrom oder Schreikindern). Nach dem 1. Lebensjahr mit 20 € jährlich.

Allergie Bettwäsche

Die WMF BKK übernimmt die Kosten für die allergie Bettwäsche. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Krankenpflege / Haushaltshilfe Krankenpflege / Haushaltshilfe

zusätzliche häusliche Krankenpflege

Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt und
eine andere im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann, für die Dauer von 12 Wochen je Krankheitsfall.

Spezielle Leistungen Spezielle Leistungen

Online-Fitness-Kurse

Online-Fitness-Kurse werden von zahlreichen zertifizierten Anbieter angeboten. Dei Kosten werden zu 100 % bis zu 400 Euro jährlich erstattet.

DMP, Hausarztmodell DMP, Hausarztmodell

Hausarztprogramm

Einschreibung ins Hausarztmodell ist möglich. Im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung wird die Terminvergabe und die Wartezeit verkürzt. Die Hausarztzentrierte Versorgung der WMF BKK eignet sich besonders für Versicherte, die häufig Kontakt zu ihrem niedergelassenen Hausarzt haben, denn er übernimmt beim Hausarztprogramm eine besondere Verantwortung. Er begleitet Sie durch die gesamte medizinische Versorgung.

DMP Programme

Die WMF Betriebskrankenkasse führt im Rahmen von § 137f SGB V strukturierte Behandlungsprogramme durch.

Service Service

Ärztehotline

Ein Expertenteam, erreichbar an 7 Tage der Woche- jeweils 24 Stunden am Tag unter 0800 1405541 17 090 beantwortet Fragen zu bestimmten Erkrankungsbildern. Aber auch erkrankungsunabhängige Fragen zu Themen wie z.B. Arzneimittel, Ernährungsberatung, Impfungen, IGeL, Suchtverhalten oder Schlafmedizin können beantwortet werden.

Nummer: 0800 1405541 17 090

spezielle Hotline

- Kostenlose Pflegeberatungs-Hotline 08007237267.
- Hotline BKK MedPlus (Beratung bei chronischen Erkrankungen) 030 212336-114.
- Beratung zu einem kostengünstigeren Zahnersatz: 0800 463 93360.
- Reiseschutzimpfung: 0211 904290

Pflegehotline: 0800 7237267

Betriebliche Gesundheitsförderung

Für Arbeitgeber steht eine BGM Expertin für individuelle Beratungen zur Verfügung.

Zusätzlich haben Versicherte haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerbonus in Höhe von 25 EUR, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres an einem qualifizierten und gemäß §20 Absatz 5 SGB V zertifizierten Angebot der betrieblichen Gesundheitsförderung ihres Arbeitgebers aus den Handlungsfeldern bewegungsförderliches Arbeiten und körperliche aktive Beschäftigung, gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag, Suchtprävention im Betrieb oder Stressbewältigung und Ressourcenstärkung teilnehmen.

Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Als Ergänzung zum umfassenden Leistungsangebot werden exklusive und kostengünstige Zusatzversicherungen über den Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a.G. angeboten.

Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Wir sind uns der besonderen Verantwortung als Unternehmen gegenüber kommenden Generationen bewusst und haben entsprechend gehandelt. Die Treibhausgasemissionen, die durch die Tätigkeiten unseres Unternehmens verursacht werden, haben wir anhand einem CO² Fußabdruck erfassen lassen und mit Unterstützung entsprechenden Klimaschutzprojekten, die unter der Hoheit der Vereinten Nationen durch CER zertifiziert wurde, ausgeglichen. Für die Kompensation unserer Treibhausgase haben wir die Auszeichnung „klimaneutrale Krankenkasse“ erhalten. Fortlaufend werden alle Prozesse bei der WMF BKK so gestalten, dass diese klimafreundlich sind. So findet beispielsweise die schriftliche Kommunikation mit Versicherten bevorzugt über die Onlinegeschäftsstelle und App statt.

Krankenkassen in Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen sind die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und somit Teil des deutschen Sozialsystems. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung unter Aufsicht beauftragter Behörden. 

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Vorsorge
  • 2 Prävention
  • 3 Naturheilverfahren
  • 4 Zahnvorsorge
  • 5 Impfungen
  • 6 Schwangerschaft
  • 7 Kinder
  • 8 Krankenpflege / Haushaltshilfe
  • 9 Spezielle Leistungen
  • 10 DMP, Hausarztmodell
  • 11 Service
  • 12 Zusatzversicherungen
  • 13 Nachhaltigkeit
  • 14 Krankenversicherung in Deutschland
  • 15 Aufgaben der Krankenversicherung
  • 16 Gesetzliche und private Krankenkassen
  • 17 Kassenarten
  • 18 Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
  • 19 Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung
  • 20 Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Krankenversicherung in Deutschland

In Deutschland gilt ein duales System der Krankenversicherung, bestehend aus der Gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der Privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite. Seit 2009 sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet.

Aufgaben der Krankenversicherung

Laut Sozialgesetzbuch gehören der Erhalt der Gesundheit der Versicherten bzw. deren Verbesserung oder Wiederherstellung und damit auch die Linderung von Beschwerden bei Krankheit zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesen Zielen und Aufgaben ergibt sich der allgemeine Leistungsanspruch der Versicherten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Behandlungen und sonstigen Leistungen müssen laut SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" gestaltet sein. Laut diesem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen sie das "Maß des Notwendigen" und medizinisch sinnvollen nicht überschreiten. 

Gesetzliche und private Krankenkassen

GKV uind PKV GKV uind PKV
Neun von zehn Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, deren Hauptmerkmal das Solidarprinzip ist. Dieses besagt, dass gesunde Versicherte für Kranke, Jüngere für Ältere, Alleinstehende für Familien und einkommensstarke für einkommensschwache Versicherte anteilig höhere Beiträge bezahlen. Durch das Solidarprinzip unterscheidet sich die GKV grundlegend von der PKV, in der das Äquivalenzprinzip gilt. Während sich die Höhe der Beiträge in der GKV nach dem jeweiligen Einkommen richten, richten sich die Beiträge in der PKV nach dem zu versichernden individuellen Risiko. 

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht als Unternehmen zu betrachten und zahlen keine Steuern. Die wichtigste Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Krankenkasse ist die Satzung, in der alle Beiträge, Boni, Tarife, Prämien und Leistungen festgelegt werden. Weiterhin unterliegen Gesetzliche Kassen einer Auskunftspflicht, müssen also regelmäßig ihren Finanzhaushalt offenlegen. Private Krankenkassen arbeiten dagegen gewinnorientiert, werden von Versicherungsunternehmen der Finanzwirtschaft betrieben und unterliegen somit allen Pflichten und Regeln von Kapitalgesellschaften. Um ihrer Pflicht nach Altersrückstellungen nachzukommen, legen private Krankenkassen einen Teil der von den Versicherten gezahlten Prämien an den Kapitalmärkten an.     

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind in folgende Kassenarten untergliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), Knappschaft und die Ersatzkassen (EK).

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Die Abkürzung AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. In Deutschland gibt es 11 AOKs, welche 27 Millionen Versicherte betreuen (Stand 06/26). Dies entspricht einem Marktanteil von circa 37%. Damit sind die AOKs die zweitgrößte Kassenart.
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Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkassen. Die Betriebskrankenkassen unterscheiden sich in geöffnete und geschlossene Krankenkassen. Ca. 30 % der BKKen sind geschlossen und somit für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Mit einem Marktanteil von 12,5% sind die BKKs die drittgrößte Kassenart.
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Die IKKen lassen sich auf Gesellenbruderschaften und Zünfte zurückführen. Sie haben mit über 5,2 Millionen Versicherten einen Marktanteil von 7 %. Sie sind die viertgrößte Kassenart. Momentan gibt es 6 IKKs, welche aber nicht alle bundesweit geöffnet sind.
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Zu den Ersatzkrankenkassen gehören die Techniker Krankenkasse, die BARMER, die HEK, die hkk, die KKH sowie die DAK. Diese sechs Krankenkassen haben zusammen circa 29 Millionen Versicherte und somit einen Marktanteil von etwa 37 % (Stand 06/26). Damit bilden die Ersatzkrankenkassen die größte Krankenkassenart.
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Bei der Knappschaft handelt es sich um eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Mittlerweile kann sie auf eine über 750 jährige Geschichte zurückblicken. Ihren Ursprung fand die Knappschaft bei den Bergleuten, welche sich aufgrund der besonderen Gefahren im Bergbau gegenseitig sozial absichern wollten. Damit ist die Knappschaft ist die älteste Sozialversicherung der Welt. Momentan zählt die Knappschaft 1,1 Millionen Versicherte (Stand 06/26).
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Die Abkürzung LKK steht für Landwirtschaftliche Krankenkasse. In ihr sind Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen grundsätzlich pflichtversichert, ein Wahlrecht wie bei den anderen Kassenarten besteht nicht. Ende 2025 zählte der LKK ca 505.000 Versicherte.

Aufsichtsbehörde der Krankenkassen

Hinsichtlich der Aufsichtspflicht durch Behörden unterscheidet man bundesunmittelbare Kassen, die für mindestens drei Bundesländer zuständig sind und gesetzlichen Kassen unter Landesaufsicht. Für alle bundesunmittelbaren Kassen führt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), während für die behördliche Aufsicht aller anderen gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Landesministerium für Soziales zuständig ist. Alle Aufsichtsbehörden sind auch für Beschwerden von Versicherten zuständig. 

Aufsichtsbehörde

Anschrift

Bundesamt Soziale Sicherung (BAS) 

Bundesamt für Soziale Sicherung
Referat II
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Mail: poststelle@bas.bund.de
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/                                               

Gesundheits- und Sozialministerien
der Länder

Liste der Ministerien

Anzahl der Krankenkassen und Entwicklung

Durch eine Vielzahl von Fusionen ist die Zahl der Krankenkassen in Deutschland stark gesunken. Gab es zu Beginn der siebziger Jahre noch weit über 1500 gesetzliche Krankenkassen, sank die Anzahl bis 1995 auf unter 1000 und lag zehn Jahre später nur noch bei 250. Derzeit gibt es noch 73 geöffnete gesetzliche Krankenkassen (Stand 2025) und 23 gesetzliche Krankenkassen, die als so genannte 'geschlossene Betriebskrankenkassen' ausschließlich für die Beschäftigten der jeweiligen Firmen vorgesehen sind.

Bild Quelle: GKV-Spitzenverband

Allgemeine Fragen (FAQ) zu Krankenversicherung und Krankenkassen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung und der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse gibt es häufig auftauchende Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten. Sollte Ihre Frage nicht aufgeführt sein, können Sie diese auch im Forum stellen.  >> zum Krankenkassen-Forum.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und stellt die Grundversorgung im Krankheitsfall sicher. Sie ist für viele Menschen in Deutschland verpflichtend und basiert auf dem Solidaritätsprinzip.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig?

Antwort: In der Gesetzlichen Krankenversicherung kann sich grundsätzlich jeder Erwachsene versichern, wobei zwischen versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Personengruppen unterschieden wird. Letztere haben die Möglichkeit, als freiwillig Versicherte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein.

GKV-versicherungspflichtig sind unter anderem folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmer, Angestellte und Azubis mit Jahresverdienst unterhalb JAEG
  • Arbeitslose während des Bezuges von ALG I, ALG II oder ALG bei Weiterbildung
  • Landwirte
  • Freischaffende Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester unter 30 Jahren an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen
  • Rentner, die bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV erfüllen 

Welche Krankenkassen gibt es?

Antwort: Analog zu den beiden existierenden Versicherungsarten gibt es in Deutschland gesetzliche und private Krankenkassen. Während die gesetzlichen Kassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts deklariert sind, handelt es sich bei den Trägern privater Krankenkassen um marktwirtschaftlich agierende Versicherungsunternehmen. 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man grundsätzlich in geöffnete oder geschlossene Krankenkassen. Geschlossene Krankenkassen sind nur für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen. Beispiele dafür sind die Daimler Betriebskrankenkasse, die E.ON Betriebskrankenkasse oder die BKK Merck. 

In den geöffneten Krankenkassen können sich Einwohner bzw. gemeldete Arbeitnehmer eines, mehrerer oder aller Bundesländer versichern. Im letzten Fall spricht man von bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Historisch und sozialpolitisch haben sich die heutigen Krankenkassen aus verschiedenen Wurzeln heraus entwickelt, sie sich in den heute existierenden unterschiedlichen Kassenarten widerspiegeln.
Bei den Kassenarten unterscheidet man in AOK, BKK, Ersatzkassen, IKK,  LKK und die Knappschaft.


Welche Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen?

Antwort: Die Unterschiede liegen für die Versicherten bei den monatlichen Beitragskosten, dem Service und den zusätzlich angebotenen freiwilligen Satzungsleistungen. Jeder dieser drei Bereiche kann unter Umständen bereits allein den Ausschlag für einen Kassenwechsel geben, etwa wenn ein empfindlich hoher Zusatzbeitrag eingeführt, eine Geschäftsstelle vor Ort fehlt oder der Kostenzuschuss für einen Yogakurs nicht bewilligt wird.


Wie und wo kann man als Versicherter bei der Krankenkasse sparen?

Antwort: Bei den Gesundheitskosten zu sparen, muss nicht gleich heißen, dass an der Gesundheit selbst gespart wird. Folgende Möglichkeiten haben Versicherte:

Sparen durch Vermeidung eines hohen Zusatzbeitrages 

Wechselt man von einer Krankenkasse mit hohem Zusatzbeitrag in eine Kasse, die ohne diesen auskommt bzw. diese Zusatzbelastung niedrig hält, können bei mittleren Einkommen mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. 

Sparen durch Wahltarife 

Entscheidet man sich als Versicherter für einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung, kann man bei Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen einen Teil der geleisteten Beiträge zurückerstattet bekommen. Maximal sind hier 600 Euro pro Jahr möglich.

Sparen durch Bonusprogramme

Bonusprogramme belohnen aktives gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zum Teil mit beachtlichen Prämienbeträgen.  Wer für sich und seine Familie Stempel im Bonusheft zusammenträgt, kann Barprämien oder Gesundheitsleistungen in Höhe von mehreren hundert Euro dafür erhalten.


Wieviele Krankenkassen gibt es?

Antwort: Durch Fusionen und eine Insolvenz hat sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen  in den vergangenen 40 Jahren sehr stark verringert. Waren es 1970 noch 1.815 gesetzliche Kassen, schrumpfte die Zahl kontinuierlich und lag zur Jahrtausendwende bei 420. Aktuell gibt es in Deutschland insgesamt noch 71 geöffnete gesetzliche Krankenkassen. Dazu kommen noch wenige geschlossene gesetzliche Krankenkassen. Auch die Anzahl privater Krankenkassen ist zurückgegangen und beläuft sich auf circa 40 Anbieter, etwas mehr als 30 bieten eine private Vollkrankenversicherung an..


Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Antwort: Der Beitrag setzt sich aus dem Allgemeinen Beitrag (14,6%) und dem Zusatzbeitrag zusammen. Für Pflichtversicherte übernehmen Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung jeweils die Hälfte davon (gilt ab 2021). Selbstständige und freiwillig versicherte Rentner, aber auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitrag und den vollen Zusatzbeitrag. 
 

Beispiele

Rechenbeispiel Pflichtversicherte

Brutto-Monatseinkommen: 3800 €  | Zusatzbeitrag: 2,9 % 
anteiliger KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 3800 €  x 7,3 % /100 + 3800 x 1,45 %/100 = 332,50 Euro

Rechenbeispiel Selbstständige

Brutto - Monatsüberschuss: 5000 €  | Zusatzbeitrag: 3,3 %   
KV-Beitrag für Pflichtversicherte: 5000 €  x 14,6 % /100 + 4000,- € x 2,7 %/100 = 895,00 Euro

Leistungen
  • Gesetzliche Leistungen der Krankenkassen
  • Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Ausgeschlossene Leistungen
  • Familienversicherung
  • Bonusprogramme
  • Wahltarife
  • Vorsorgeuntersuchungen
Personengruppen
  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Azubis
  • Rentner
  • Künstler & Publizisten
  • Weitere Personengruppen
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