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Wahltarife der IKK Südwest

IKK-Wahltarife Selbstbehalt der IKK Südwest

Beim IKK-Wahltarif Selbstbehalt haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten selbst zu zahlen. Im Gegenzug erhalten Sie für diesen Selbstbehalt eine kalenderjährliche Prämie von der IKK Südwest. 

Je nach Einkommen, kann der IKK-Wahltarif Selbstbehalt in zwei Tarifklassen mit unterschiedlich hohen Prämien gewählt werden:

 

In der Tarifklasse I sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt, die über ein beitragspflichtiges Einkommen von 18.000 bis 36.000 Euro verfügen. Die Prämienausschüttung beträgt bei einem Selbstbehalt von 210,- Euro maximal 150,- Euro.

In der Tarifklasse II ist bei einem Jahreseinkommen von mindestens 36.000 Euro ein Selbstbehalt von 420,- Euro und eine maximale Prämie von 300,- Euro möglich. Die Wahl dieses Tarifs löst eine 3-jährige Bindungsfrist aus.

 

Der Wahltarif IKK NOW ist der risikofreie Online-Tarif für Azubis, Studierende und Berufsstarter. Als NOW-Teilnehmer erhält man jährlichen Prämien und nimmt an lukrativen Bonusprogrammen für jährliche Cashbacks teil.

Durch die NOW-App und dem den myNOW-Channel kommunizieren die Teilnehmer schnell mit dem NOW-Team der IKK Südwest. Die kostenfreie Auslandskrankenversicherung IKK TravelFit und der vergünstigte Work&Travel Tarif runden den Wahltarif ab. IKK NOW wurde ganz auf die Bedürfnisse von jungen Menschen im Alter von 16 bis 30 Jahren zugeschnitten.

Die NOW-Teilnehmer können bis zu 270,00 Euro jährliche Prämie erhalten, die sich folgendermaßen zusammensetzt:

  • 60,00 Euro jährlich für den erfolgreichen Abschluss der Schritte-Challenge.
  • 60,00 Euro jährlich für einen gesunden Lebensstil.
  • 50,00 Euro jährliche Online-Prämie für die Nutzung der NOW-App und des myNOW-Channels
  • 100,00 Euro jährliche Prämie für die Abwahl von bis zu vier Leistungspaketen. *

*Je nach Gehalt können bis zu vier Pakete gewählt werden. Jedes Abwahlpaket hat einen Wert von 25,00 Euro. Das heißt, es wird auf bestimmte Leistungen verzichtet und der NOW-Teilnehmer bekommt dafür eine Prämie ausgezahlt, wenn diese Leistungen tatsächlich nach einem Zeitjahr nicht in Anspruch genommen wurden.

Beitragsrückerstattung

Mitglieder der IKK, die volljährig sind, können den Tarif Beitragsrückerstattung wählen. Sie erhalten eine Prämie, wenn
- Sie im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren und- Sie und Ihre nach § 10 SGB V versicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen zulasten der IKK in Anspruch genommen haben. 
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder, die über ein beitragspflichtiges Jahreseinkommen von mindestens 18.000 Euro verfügen.

Für die Prämienzahlung ist die Inanspruchnahme folgender Leistungen während der Teilnahme an diesem Wahltarif unschädlich:
1. Leistungen der Prävention, betrieblichen Gesundheitsförderung und Selbsthilfe (§§ 20 - 20i SGB V) 2. Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§§ 21, 22 SGB V, § 55 Abs. 1Satz 4 Nr. 2 SGB V i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 1 erste Alternative SGB V) 3. Medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V), mit Ausnahme der ambulanten Vorsorgeleistungen (§ 23 Abs. 2 SGB V) 4. Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung (§§ 24c - 24i SGB V)5. Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V) 6. Organisierte Früherkennungsprogramme (§ 25a SGB V) 7. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V i. V. m. den §§ 5a, 5b, 5c und 6 der Satzung der IKK Südwest). 8.  Auslands-Bonusprogramm IKK TravelFit
Ebenfalls unberücksichtigt bleiben alle Leistungen für nach § 10 SGB V versicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr bei der Leistungsinanspruchnahme noch nicht vollendet haben.Die Prämie beträgt 1/12 der vom Mitglied jeweils für das Kalenderjahr während der Teilnahme am Wahltarif Beitragsrückerstattung selbst gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, max. jedoch 150 Euro bei der Teilnahme für ein gesamtes Kalenderjahr. Beträgt die Teilnahme nicht ein ganzes Kalenderjahr, vermindert sich der Maximalbetrag von 150 Euro jeweils um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, den das Mitglied nicht am Wahltarif teilgenommen hat. 

Krankengeld

Die IKK Südwest bietet Wahltarife für Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V an.

Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistung die Kostenerstattung wählen. Die Beschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Die Aufwendungen des Versicherten werden bis zur Höhe der Kosten erstattet, die bei Inanspruchnahme als Sachleistung oder Dienstleistung entstanden wären, höchstens jedoch bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.