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Pirmasenser Str. 132, 67655 Kaiserslautern

Bonusprogramme der BKK PFAFF

Bonusmodelle für Erwachsene

Bonusprogramm

Versicherte ab 18 Jahren, die sich gesundheitsbewusst verhalten, belohnen wir, wenn sie mindestens drei Maßnahmen der jeweiligen Altersgruppe innerhalb eines Kalenderjahres nachweisen.

Folgende Maßnahmen können bei dem Bonusantrag Berücksichtigung finden:

  • Gesundheits-Check-up (von 18 bis 34 Jahren einmalig und ab dem Alter von 35 Jahren alle 3 Jahre)
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Frauen ab dem Alter von 20 Jahren und Männer ab dem Alter von 45 Jahren)
  • Nachweis des Impfschutzes gegen Diphterie, Masern, Tetanus und Polio.
  • jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • ärztliches Hautkrebsscreening (ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre)
  • Darmkrebsvorsorge (ab 50 Jahren - entweder Test auf okkultes Blut im Stuhl oder Koloskopie)
  • Screening auf Bauchaortenaneurysmen (Männer ab dem Alter von 65 Jahren)
  • Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs
  • Erwerb des Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes
  • aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einem Fitnessstudio

Je Maßnahme wird ein Bonus von 20 Euro im Kalenderjahr der Inanspruchnahme gezahlt. Die maximale Bonushöhe pro Kalenderjahr beträgt 100 Euro.

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist vom Arzt bzw. dem Anbieter der Leistung auf dem BKK PFAFF-Bonusantrag zu quittieren.

Der Antrag zur Teilnahme am Bonusprogramm muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres bei der BKK PFAFF eingegangen sein.

Bonusmodelle für Kinder

Kinder-Bonus

Wir belohnen Versicherte bis einschließlich 17 Jahre, die sich gesundheitsbewusst verhalten, wenn sie mindestens drei Maßnahmen der jeweiligen Altersgruppe innerhalb eines Kalenderjahres nachweisen.

Folgende Maßnahmen können bei dem Bonusantrag Berücksichtigung finden:

  • Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche (U1 bis U11 und J1/J2), die je nach Lebensalter im Kalenderjahr vollständig in Anspruch genommen werden. Hier werden ggf. mehrere Untersuchungen im Jahr zu einer Maßnahme zusammengefasst und als eine erfüllte Bonusmaßnahme gewertet
  • halbjährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
  • Nachweis des Impfschutzes gegen Diphterie, Masern, Tetanus und Polio.
  • regelmäßige Teilnahme an Kursen mit frühkindlicher Entwicklungs- und Bewegungsförderung, wie z.B. Babyschwimmen oder Eltern-Kind-Turnen unter qualifizierter Leitung, sofern die Maßnahme nicht bereits im Rahmen der aktiven Mitgliedschaft im Sportverein bonifiziert wurde
  • Erwerb des Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes
  • Erwerb eines Schwimmabzeichens (Deutscher Schwimm-Verband oder DLRG)
  • aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder einem Fitnessstudio

Je Maßnahme wird ein Bonus von 20 Euro im Kalenderjahr der Inanspruchnahme gezahlt. Die maximale Bonushöhe pro Kalenderjahr beträgt 60 Euro.

Die Erfüllung der Voraussetzungen ist vom Arzt bzw. dem Anbieter der Leistung auf dem BKK PFAFF-Bonusantrag zu quittieren.

Der Antrag zur Teilnahme am Bonusprogramm muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres bei der BKK PFAFF eingegangen sein.