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Wehr- und Zivildienst

Wehr- und Zivildienst

Während des gesetzlichen Wehr- oder Zivilsdienstes blieb die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen. Auch eine freiwillige KV blieb erhalten. Der Bund trug die Beiträge allein.

Seit dem 01.07.2011 ist die Einberufung zum Wehrdienst in Deutschland auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Damit entfällt auch die Grundlage für den Zivildienst. Es besteht die Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes. Als Ersatz für den entfallenen Zivildienst wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt, andere Ersatzdienste oder -Freiwilligendienste bestehen weiter. Grundsätzlich sind die Freiwilligen über die Dauer ihres Dienstes über die Einsatzstelle gesetzlich krankenversichert und die Beiträge werden in voller Höhe übernommen. Eine bestehende Familienversicherung kann nicht fortgesetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit die Familienversicherung ruhen zu lassen und nach Abschluss des Freiwilligendienstes wieder aufzunehmen, sofern die Kriterien dafür erfüllt sind. Außerdem besteht die Möglichkeit die Mitgliedschaft in der beitragsfreien Familienversicherung über die Dauer des Dienstes zu verlängern.

 

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