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Versicherungsträger

Versicherungsträger

Versicherungsträger werden auch Sozialversicherungsträger genannt. Daraus wird ihre Aufgabe ersichtlich, die sie als rechtlich selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts inne haben. Bei den Versicherungsträgern sind Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung versichert, um sich vor Standardrisiken zu schützen. Die Versicherungsträger müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen und dadurch die soziale Sicherheit zu gewähren. Versicherungsträger verlangen von Ihren Mitgliedern Beiträge (z.B. Krankenversicherungsbeitrag), um ihre Ausgaben zu finanzieren.


Die Sozialversicherung in Deutschland besteht aus fünf Säulen für deren Umsetzung unterschiedliche Versicherungsträger beauftragt sind. Zuständig sind:

  • die Krankenkassen für die Krankenversicherung
  • die Rentenversicherungsträger für die Rentenversicherung
  • die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die Unfallversicherung
  • die Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitslosenversicherung
  • die Pflegekassen für die Pflegeversicherung

 

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