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Primärarzt

Primärarzt

Unter dem Primärarztprinzip wird in der Krankenversicherung ein Modell verstanden, in dem es im Krankheitsfall eine erste medizinische Ansprechperson für die Behandlung gibt. In der Regel ist dies der Hausarzt, der bei Erkrankungen oder Beschwerden zuerst vom Versicherten aufgesucht werden soll. Er führt die Erstuntersuchung des Patienten durch und stellt bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt oder an ein Krankenhaus aus.

Je nach Art und Zeitpunkt der Erkrankung kommen aber auch folgende Berufsgruppen als Primärarzt in Frage:

  • Ärzte für Allgemeinmedizin
  • Praktische Ärzte
  • Augenärzte
  • Gynäkologen
  • Not- und Bereitschaftsärzte

Primärarzttarif in der privaten Krankenversicherung

Das Primärarztprinzip spielt in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine wichtige Rolle. Einige Tarife der PKV schreiben vor, dass der Versicherte zunächst den Primärarzt für eine Erstbehandlung aufsuchen muss. Dies ist in der Regel der Hausarzt, in wenigen Ausnahmefällen kann auch ein anderer Arzt aufgesucht werden (s.o.). Der Vorteil für Versicherer in der PKV liegt darin, dass ein Arzt einen nahezu vollständigen Überblick über die Krankengeschichte eines Patienten hat und auf diese Weise Diagnosen einfacher und auch kostengünstiger gestellt werden können. Hat sich ein Versicherter für den Primärarzttarif entschieden, werden in der Regel sowohl die Rechnungen vom Primärarzt als auch für entsprechende Überweisungen erstattet.

Hausarztmodell in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Allerdings müssen auch gesetzliche Krankenkrassen entsprechende Modelle für die sogenannte Hausarztzentrierte Versorgung anbieten. Durch die Abschaffung der Praxisgebühr können Fachärzte direkt und ohne Überweisung vom Patienten aufgesucht werden. Darin sehen einige die Gefahr, dass die Hausärzte nicht mehr ausreichend im Bilde über die Krankheitsgeschichte der Versicherten sind.

Deshalb gibt es die Hausarztzentrierte Versorgung, auch Hausarztprinzip genannt. Hier übernimmt der Hausarzt die Funktion eines zentralen Lotsen, der sämtliche Schritte der Heilbehandlung des Versicherten koordiniert. Dadurch soll eine bessere und kostengünstigere Versorgung des Patienten gewährleistet werden. Um die Hausarztzentrierte Versorgung garantieren zu können, haben viele Krankenkassen entsprechende Verträge mit bestimmten Ärztegruppen geschlossen, die an dem Modell teilnehmen. Die Inanspruchnahme des Hausarzttarifs ist sowohl für Ärzte als auch Versicherte freiwillig. Allerdings die Krankenkasse den Versicherten Vorteile gewähren, wenn sie sich für die Teilnahme an der Hausarztzentrierte Versorgung entschließen, wie beispielsweise weniger Zuzahlungen in den Apotheken oder niedrigere Krankenkassenbeiträge.

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