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Datenschutz

Datenschutz

Der Begriff des Datenschutzes ist in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstanden und umfasst den Schutz des Verbrauchers in unterschiedlichen Bereichen. Neben dem Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung umfasst Datenschutz auch den Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre. Auf eine einfache Formel heruntergebrachten heißt das: Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst darüber entscheiden, welche Daten wem wann zugänglich sind.


Für die gesetzliche Krankenversicherung ist rechtlich festgeschrieben, welche Daten gespeichert werden dürfen. Außerdem unterliegen diese dem Sozialgeheimnis womit die Krankenkasse verpflichtet ist, sorgsam mit den Daten umzugehen. Personenbezogene Daten von Versicherten und deren Hinterbliebenen müssen bei der Datenverarbeitung vor Missbrauch geschützt werden.

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