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Gesamteinkommen

Gesamteinkommen

Als Gesamteinkommen bezeichnet man die Summe der Einkünfte einer Person im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst nicht nur das Arbeitseinkommen und das Arbeitsentgelt, sondern auch die übrigen Einkunftsarten. Das Einkommensteuerrecht unterscheidet dabei zwischen

  • Gewinneinkunftsarten und
  • Überschusseinkunftsarten.

Das Gesamteinkommen wird in Deutschland u.a. zur Beitragsbemessung und Ermittlung von Leistungsansprüchen in der Sozialversicherung herangezogen. Es spielt insbesondere bei dem Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle, für den der zu versichernde Angehörige ein bestimmtes Gesamteinkommen nicht überschreiten darf.

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