| Vorteile |
gesetzliche Krankenkasse
(GKV) |
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private Krankenkasse
(PKV) |
kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ohne Einkommen
grundsätzliche Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung des Kindes
Stellung einer Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt der Mutter und Berufstätigkeit des Vaters
Mutterschaftsgeld
Vorsorgekuren für Mütter
beim Sozialgericht ist eine kostenlose Klage gegen Widerspruchsbescheide der Kasse möglich
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freie Arztwahl
freie Krankenhauswahl
zu erbringende Leistungen werden
vertraglich bindend festgelegt (z.B. Behandlung durch
Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz, Brillengestell,
Heilpraktiker)
Beitragsrückerstattung bei
Nichtinanspruchnahme von Leistungen möglich
europaweiter Krankenschutz
weltweiter Krankenschutz für 2 Monate
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| Nachteile |
gesetzliche Krankenkasse
(GKV) |
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private Krankenkasse
(PKV) |
Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte und Zahnärzte der Kasse
Die Wahl des Krankenhauses ist meistens eingeschränkt. Der Arzt weist
dann in eins der zwei nächstgelegenen ein.
Nach Krankenbehandlung im Ausland erfolgt keine Übernahme der
Rücktransportkosten
Für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel, Kuren,
Krankenwagen sowie Zahnersatz müssen die Patienten
Zuzahlungen leisten
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Risikozuschläge oder Ausschlüsse von
Leistungen bei Vorerkrankungen
jedes Familienmitglied zahlt eigenen
Monatsbeitrag
oftmals Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den
ersten Jahren
keine Übernahme der Unterkunftskosten
bei Kuraufenthalten
das Recht, Leistungen in Anspruch zu
nehmen wird erst nach dreimonatiger Wartezeit erworben
Rechnungen werden dem Privatpatienten
zugestellt, dieser muss sie sich von der
Versicherung erstatten lassen
Rechtstreitigkeiten
werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht
durchgeführt
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