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Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, sind von der Versicherungspflicht befreit. Die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheidenden Arbeitnehmer bleiben grundsätzlich Mitglied der Krankenkasse. Ihre Mitgliedschaft endet nur dann, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit Ihren Austritt erklären. Erklären diese Ihren Austritt nicht innerhalb dieser zwei Wochen, wird die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt.
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