Elternzeit
Als Elternzeit wird die Zeit des Erziehungsurlaubs bezeichnet. Während dieser 36 Monate umfassenden Zeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung grundsätzlich erhalten. Bei versicherungspflichtigen Personen besteht die Mitgliedschaft während der Elternzeit beitragsfrei fort. Freiwillig Versicherte müssen während der Elternzeit einen Mindestbeitrag in Abhängigkeit ihres Einkommens zahlen.
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