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Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Dazu zählen u.a. das Weihnachts- und das Urlaubsgeld. Bei der Zahlung gelten besondere Regelungen für die Beitragsberechnung, wenn die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
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