Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Einmalzahlung

Einmalzahlungen sind Zuwendungen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Dazu zählen u.a. das Weihnachts- und das Urlaubsgeld. Bei der Zahlung gelten besondere Regelungen für die Beitragsberechnung, wenn die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.





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