Wahlleistungen

Gesetzlich Versicherte können bei einem Krankenhausaufenthalt bestimmte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus und zählen somit zu den Sonderleistungen. Wahlleistungen sind gesondert mit dem Patienten zu vereinbaren und müssen von ihm privat getragen werden (gesonderte Rechnung).
Wahlleistungen sind z.B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und persönliche Behandlung durch die leitenden Ärzte des Krankenhauses (privatärztliche Behandlung). Über Zusatzversicherungen kann man sich für bestimmte Wahlleistungen bei PKVs und auch bei GKVs versichern.