Wahlleistungen
Gesetzlich Versicherte können bei einem Krankenhausaufenthalt bestimmte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen ind er GKV hinaus.
GKV-Regelleistungen bei Krankenhausbehandlung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Krankenhausaufenthalten die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen sowie für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus. Darüber hinaus können die Patienten Extraleistungen als Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die kein Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs sind.
Beispiele für Wahlleistungen
Typische Wahlleistungen bei stationären Klinikaufenthalten sind etwa
- Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer
- persönliche Behandlung durch die leitenden Ärzte des Krankenhauses (Chefarztbehandlung)
- innovative Untersuchungsmethoden und neuartige Therapien, die zugelassen, aber noch kein GKV-Standard sind oder zu den ausgeschlossenen Leistungen gehören
Abrechnung von Wahlleistungen
Wahlleistungen können nur privat abgerechnet werden. Wer eine Wahlleistung im Krankenhaus in Anspruch nimmt, erhält im Anschluss eine Rechnung. Je nach Versicherungsstatus und Tarif können die Zahlungsnachweise mit der Originalrechnung dann zur Abrechnung vorgelegt und eingereicht werden.
Für Gesetzlich Versicherte bestehen folgende Möglichkeiten, die Kosten für Krankenhaus-Wahlleistungen anteilig oder vollständig erstattet zu bekommen:
- Erstattung im Rahmen eines abgeschlossenen Wahltarifs
- einer privaten Zusatzversicherung
- Erstattung / Beteiligung im Rahmen eines Bonusprogramm
- Erstattung / Inanspruchnahme im Rahmen eines Gesundheitskontos