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Versichertenältester

Versichertenältester

Versichertenälteste sind ehrenamtlich tätige Vertrauensleute der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden bei manchen Rentenversicherungsträgern auch als Versichertenberater bezeichnet.

Versicherungsälteste werden von der Vertreterversammlung des jeweiligen Rentenversicherungsträgers aus dem Kreis der Versicherten gewählt. Sie müssen volljährig sein und können, müssen aber nicht, bereits in Rente sein. Außerdem sind sie keine Bediensteten der Rentenversicherungsträger und sollen als ortsnahe Ansprechpartner fungieren. Um eine fachlich kompetente Auskunft geben zu können, werden sie zunächst grundlegend und später regelmäßig geschult.

Aufgabenbereiche

Ihnen liegt die Aufgabe zuteil, in Fragen der Rentenversicherung Auskunft zu geben und Rat zu erteilen. Sie können Versicherten oder deren Hinterbliebenen auch bei diversen Leistungsanträgen unterstützen. Unter Umständen füllen Versichertenälteste auch den Antragsvordruck für den Antragssteller aus und helfen bei der Klärung des Versicherungskontos. Sie können für den Versicherten auch den gegenwärtigen Rentenanspruch beim jeweiligen Rentenversicherungsträger berechnen lassen. Versicherungsälteste können aber auch erklären, ab wann der jeweilige Versicherte überhaupt in Rente gehen kann. Bei Schicksalsschlägen helfen sie zudem, inwiefern ein Anspruch auf Erwerbungsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente besteht. Sollten Fragen zu versicherungsübergreifenden Themengebieten wie dem Krankenversicherungsrecht auftreten, fungieren sie als Wegweiser zu den fachlich zuständigen Ansprechpartnern.

Kosten und Kontaktaufnahme

Für den Hilfesuchenden ist die Tätigkeit der Versichertenältesten komplett kostenfrei. Es handelt sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, welche freizeitlich ausgeübt wird. Eine telefonische Terminvereinbarung hinsichtlich eines Beratungsgesprächs ist daher empfehlenswert. Wird ein Leistungsantrag direkt bei einem Versichertenältesten abgeben, so hat dies die gleiche Wirkung wie eine direkte Abgabe bei beispielsweise der Hauptverwaltung der Versicherung oder den Beratungs- oder Auskunftsstellen des Rentenversicherungsträgers. Der zuständige Rentenversicherungsträger vermittelt den Kontakt zu den jeweiligen Versicherungsältesten.

 

 

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