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Überstundenvergütung

Überstundenvergütung

Für die Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge ist es wichtig, dass die Überstunden dem Monat zugeordnet werden, in dem sie geleistet wurden. So ist beispielsweise nicht rechtlich, die geleisteten Überstunden eines Quartals gesammelt im letzten Monat des Quartals abzurechnen. Sie müssen den einzelnen Monaten zugeordnet und dementsprechend beitrage gezahlt werden.

Da die häufig eine hohes Maß an Mehraufwand für die Personalabteilungen der Unternemen oder Steuerkanzleien bedeutet gibt es eine Ausnahmeregelung. Die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugstelle der Sozialversicherungsbeiträge beanstandet es nicht, wenn die Beitragsabrechnung von Überstunden erst mit dem Lohn des nächsten oder übernächsten Monat erfolgt. Allerdings nur, wenn Überstunden kontinuierlich auf diese Weise abgerechnet werden. Auf diese Weise können Überstunden durch den Arbeitgeber mittels Zuschlägen vergütet werden. Wenn sie per Teilzeit angestellt sind darf der Arbeitgeber von Ihnen das Tätigen von Überstunden gar nicht erst verlangen.

Außerdem ist zu beachten, dass geleistete Überstundenvergütungen für die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze irrelevant sind. 

Was sind Überstunden? Was ist Mehrarbeit?

Mit Überstunden sind die (Arbeits-)Stunden gemeint, welche die Arbeitnehmer entweder jenseits des im Arbeits- oder Tarifvertrags veranschlagten Arbeitszeit tätig sind oder außerhalb des betrieblich geregelten Arbeitszeitmodells zugange sind. Mehrarbeit bezeichnet die arbeitsvertraglich geregelte Überschreitung des regulären 8 Stunden Tages. In solchen Fällen sind Zuschläge durch den Arbeitsgeber für jede geleistete Überstunde fällig, deren Basis der jeweilige Stundenlohn bildet.

Höhe der Überstundenvergütung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Vergütung von Überstunden. Entsprechende Regelungen für die zusätzlich geleisteten Stunden finden sich in der Regel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Die Höhe der Überstundenzuschläge variiert dabei je nach Branche, geleisteter Arbeit(-szeit) und Tarif. Andernfalls gibt es noch die Möglichkeit überschüssig geleistete Arbeit in freie Zeit umzuwandeln. Beim Freizeitausgleich bekommt der Arbeitnehmer Arbeitsstunden gutgeschrieben und kann diese ähnlich wie Urlaubstage nutzen.

Überstunden im Arbeitsrecht

Der Arbeitnehmer hat juristischen Anspruch auf die Vergütung seiner Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber. Wird im Arbeitsvertrag die Wochen- oder Tagesstundenanzahl überschritten, zählt dies als Überstunden. Verschiebt sich die Arbeitszeit des jeweiligen Tages ohne, dass die Grenze des Arbeits- oder Tarifvertrages überschritten wird (z.B.8 Stunden) so wird selbiges nicht als Überstunden gewertet und es besteht kein juristischer Anspruch auf Vergütung. Wenn doch, dann hat der Arbeitnehmer auf Basis des Arbeitsrechts die Möglichkeit als Kläger mit einem Anwalt vor Gericht zu ziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich schon einige Urteile gefällt ,die das Arbeitsrecht veränderten, wodurch nicht jeder Anspruch aufs neue aufwändig eingeklagt werden muss. Diese Regelungen haben die Entlohnung von Arbeitsstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stark vereinfacht bzw. den Arbeitnehmern mehr Rechte eingeräumt.

Noch zu beachten ist, dass durch den Arbeitgeber vergütete Überstunden zu versteuern sind. Diese werden steuerrechtlich wie Einkünfte verrechnet. 

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