Teilkrankengeld

Teilkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Es wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund einer Krankheit nur noch eingeschränkt arbeiten können, aber weiterhin teilweise erwerbstätig sind. Ziel dieser Leistung ist es, den Verdienstausfall auszugleichen, der durch die reduzierte Arbeitszeit entsteht.
Definition und rechtliche Grundlage
Das Teilkrankengeld gehört zum System des gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es stellt eine besondere Form des Krankengeldes dar und greift in Situationen, in denen keine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sondern lediglich eine teilweise Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.
Rechtlich basiert das Krankengeld allgemein auf dem Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Das Teilkrankengeld ist dabei kein eigenständiger Standardfall, sondern ergibt sich aus besonderen Konstellationen, etwa im Rahmen von stufenweiser Wiedereingliederung oder Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen.
Geregelt ist der Anspruch auf Teilkrankengeld in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Teilkrankengeld und Reha
Teilkrankengeld spielt eine wichtige Rolle bei der beruflichen Rehabilitation. Es ermöglicht Versicherten, schrittweise in den Arbeitsalltag zurückzukehren, ohne sofort auf ihr volles Einkommen angewiesen zu sein. Dadurch wird sowohl die gesundheitliche Stabilisierung als auch die langfristige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.
Voraussetzungen
Ein Anspruch auf Teilkrankengeld besteht unter bestimmten Bedingungen:
- Es liegt eine ärztlich festgestellte eingeschränkte Arbeitsfähigkeit vor.
- Die betroffene Person kann nur noch teilweise arbeiten.
- Es besteht weiterhin eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Es entsteht ein Verdienstausfall durch die reduzierte Arbeitszeit.
Häufig tritt dieser Fall im Rahmen der sogenannten Wiedereingliederung auf, wenn Versicherte nach längerer Krankheit schrittweise in den Beruf zurückkehren. Häufig werden in der Praxis konkrete Absprachen zwischen der Krankenkasse und den Personalabteilungen der Arbeitgeber als Einzelfallentscheidung getroffen.
Höhe und Berechnung
Die Höhe des Teilkrankengeldes orientiert sich am regulären Krankengeld. Es beträgt in der Regel:
- etwa 70 % des Bruttoeinkommens
- jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens
Beim Teilkrankengeld wird dieser Betrag anteilig berechnet. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem früheren Einkommen und dem aktuellen Einkommen aus der reduzierten Tätigkeit.
Abgrenzung zum Krankengeld
Im Unterschied zum normalen Krankengeld wird Teilkrankengeld nicht bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Während das Krankengeld den kompletten Verdienstausfall ersetzt, dient das Teilkrankengeld lediglich als Ergänzung zum reduzierten Einkommen.
Mögliche Nachteile
- Krankengeld und Teilkrankengeld sind niedriger als Lohn
- Teilkrankengeld / Krankengeld wird etwas verzögert gezahlt
- Teilkrankengeld ist nachteilig bei der Rentenberechnung.
- Teilkrankengeld kann mit dem Verweis auf eine halbe Erwerbsminderungsrente verwehrt werden
(Quelle: Sozialrecht-Nierenpatienten.de)
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Gesamtanspruch von 78 Wochen Krankengeld (abzüglich Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber) innerhalb von 3 Jahren nicht aufbrauchen.