Sozialdaten
Als Sozialdaten werden alle Informationen bezeichnet, die sich auf ein natürliche Personen (Privatpersonen) beziehen und von einer genannten Institution wie einer Krankenkasse laut Sozialgesetzbuch zur Erfüllung ihrer Tätigkeit benötigt werden.
Beispiele für Sozialdaten sind unter anderem der Name, die Adresse, das Geburtsdatum, die Einkommensverhältnisse oder die Krankengeschichte einer Person. Auch Lichtbilder, wie sei für die elektronische Gesundheitskarte benötigt werden, sind Sozialdaten.
Die Richtlinien für den gesetzlichen Schutz sozialer Daten wird als Sozialgeheimnis bezeichnet und ist mit der ärztlichen Schweigepflicht vergleichbar.
Speicherung von Sozialdaten durch Krankenkassen
Die Krankenkassen dürfen lediglich personenbezogene Daten speichern, welche in Bezug auf die jeweilige zu erfüllenden Aufgaben laut SGB erlaubt sind. Die Speicherung bestimmter Daten beispielsweise zur Person oder Mitgliedschaft, bezieht sich also immer auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich. Bestimmte sensible Sozialdaten dürfen nur unter streng festgelegten Voraussetzungen und lediglich für Abrechnungs- und Prüfzwecke gespeichert werden. Das betrifft im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise die Krankenversichertennummer oder den Versichertenstatus.
Lichtbilder dürfen nur für die Dauer des Versicherungsverhältnisses und insgesamt maximal 10 Jahre aufbewahrt werden. Daten hingegen, welche nicht explizit den Patienten als Person identifizierbar machen, dürfen ohne zeitliche Begrenzung gespeichert werden.
Sozialdaten und Krankenkassenwechsel
Auch bei einem Wechsel der Krankenkasse bestimmen die strengen gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Es muss sich dabei um valide und erforderliche Daten handeln, die für besondere Gesundheitsmaßnahmen zweckmäßig sind. Bei der Auswahl dieser darf unter keinen Umständen ein privater Dienstleister beauftragt werden. Manche Krankenkassen geben mehr Daten als andere bei einem Wechsel weiter.
Bei Personen innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses werden beispielsweise Umfang und Art der Arbeit, Einkommen oder Informationen zur arbeitgebenden Einrichtung zwischen den Krankenkassen ausgetauscht. Bei Familienversicherten werden Informationen zum Kind weitergegeben, darunter das Lebensalter oder die Tätigkeit wie Ausbildung, Schule oder Studium. Befinden Sie sich während ihres Kassenwechsels in einer laufenden Behandlung, werden ihre
krankheitsbezogenen Daten weitergeleitet.