Schutzimpfungsrichtlinie

Die Schutzimpfungsrichtlinie ist eine rechtlich verbindliche Regelung in Deutschland, die den Anspruch auf Impfungen nach § 20 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) für gesetzlich Versicherte festlegt. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und definiert, welche Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Zweck und Aufgaben
Die Richtlinie dient der öffentlichen Gesundheit und dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten. Sie legt fest:
- Welche Impfungen empfohlen werden,
- Für welche Personengruppen bestimmte Impfungen vorgesehen sind,
- Impfintervalle und Dosierungen,
- Vorgaben für Auffrischungs- und Nachholimpfungen.
Die Entscheidungen orientieren sich an wissenschaftlichen Empfehlungen, insbesondere an den Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Der G-BA prüft die Evidenz, den Nutzen und die Sicherheit der Impfungen, bevor eine Richtlinie erlassen wird.
Bedeutung für Versicherte
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf alle in der Schutzimpfungsrichtlinie vorgesehenen Impfungen. Die Kosten dafürwerden vollständig von den Krankenkassen übernommen, sofern die Richtlinie eingehalten wird. Die Richtlinie ist damit ein zentrales Instrument, um eine flächendeckende Schutzimpfung in Deutschland zu gewährleisten.
Aktualisierungen
Die Schutzimpfungs-Richtlinie wird regelmäßig angepasst, etwa bei neuen Impfstoffzulassungen, Änderungen in der STIKO-Empfehlung oder bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ein Beispiel ist die Erweiterung der Pneumokokken-Impfempfehlung auf Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren ab 2 Jahren mit dem PCV20-Impfstoff.