Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“, auch „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“, kurz: PpSG, ist in Deutschland zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es soll die Pflegesituation in Kranken- und Pflegeheimen sowie in der stationären Pflege verbessern und dem Fachkräftemangel in der Kranken- und Altenpflege entgegenwirken.
Inhalte im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Ziel des Gesetzes sind „spürbare Entlastungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege [...], um die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen weiter zu verbessern“ (Deutscher Bundestag Drucksache 19/4453). Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ein Sofortprogramm beschlossen. Hierzu zählen unter anderem folgende Felder:
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zur Pflege im Krankenhaus
- Finanzierung jeder zusätzlichen Pflegekraft
- vollständige Refinanzierung von Tariferhöhungen beim Pflegepersonal
- vollständige Refinanzierung von Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr ab 2019
- Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten ab 2020, um den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten zu berücksichtigen (anstatt einer Vergütung lediglich auf Grundlage von Fallpauschalen)
- Anpassung und Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zur Pflege in Pflegeeinrichtungen
- zusätzliches Pflegepersonal für vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen, pauschal finanziert durch die Krankenversicherung
- Förderung der Digitalisierung durch Zuschüsse für die Anschaffung digitaler oder technischer Ausrüstung
- verbindliche Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten mit stationären Einrichtungen
- Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video und Erweiterung der Videosprechstunde
- erleichterter Zugang für pflegende Angehörige zu medizinischen Rehabilitationsleistungen
- vereinfachte Genehmigung von Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderung
Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe
- finanzielle Unterstützung von betrieblicher Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch die Krankenkassen
- finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen, die die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern (ab 2019 bis 2024)