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Patientenbeteiligungsverordnung

Patientenbeteiligungsverordnung

Die Patientenbeteiligungsverordnung (PatBeteiligungsV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die auf Grundlage des § 140f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erlassen wurde. Sie regelt die Mitwirkung von Patientenorganisationen bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Mit der seit 2004 geltenden PatBeteiligungsV soll sichergestellt werden, dass die Interessen von Patientinnen und Patienten sowie Selbsthilfe- und Verbraucherorganisationen systematisch und wirksam in den Entscheidungsprozess des G-BA einbezogen werden. Damit ist die Patientenbeteiligung ein fester Bestandteil der gesundheitspolitischen Willensbildung in Deutschland. Rechtsgrundlage für die Verordnung ist der § 140f SGB V zur Beteiligung von Patientenorganisationen

Kerninhalte der Verordnung

Benennung von Patientenvertretungen

Die Verordnung bestimmt, welche Organisationen berechtigt sind, Patientenvertreterinnen und -vertreter in die Gremien des G-BA zu entsenden. Dies sind

Mitwirkungsrechte im G-BA

Patientenvertreter haben Anhörungs-, Antrags- und Mitberatungsrechte, aber kein Stimmrecht. Sie können eigene Vorschläge einbringen, sich zu Anträgen äußern und an Beratungen teilnehmen.

Transparenz und Verfahren

Die Verordnung regelt die organisatorischen Voraussetzungen der Beteiligung, darunter Verfahren zur Benennung, Schulung und Koordination der Patientenvertreterinnen und -vertreter. Zudem enthält sie Vorgaben zur Finanzierung und zu den Rahmenbedingungen der Beteiligung.

Bedeutung in der Praxis

Die Patientenbeteiligungsverordnung stärkt die partizipative Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen. Sie trägt dazu bei, dass Betroffene ihre Erfahrungen und Perspektiven frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbringen können – etwa bei der Bewertung von medizinischen Leistungen, Richtlinien zur Versorgung oder bei strukturellen Fragen der Gesundheitsversorgung.

Obwohl die Patientenvertretung kein Stimmrecht im G-BA hat, gilt ihre Mitwirkung als wichtiges Element einer patientenzentrierten Gesundheitspolitik. Ihre Beiträge finden häufig Berücksichtigung in den Beratungen und Entscheidungen.

 

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