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arbeitslos

arbeitslos

Wer arbeitslos ist, steht vorübergehend oder dauerhaft in keinem Beschäftigungsverhältnis oder befindet sich auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Wer sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend meldet, steht den Vermittlungsbemühungen der Agentur für den Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Die in Deutschland geltende allgemeine Versicherungspflicht gilt auch für arbeitslose Personen. Allerdings müssen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht von der versicherten Person entrichtet werden, sondern werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Voraussetzung hierfür ist der regelmäßige Bezug von Leistungen, egal ob Arbeitslosengeld I als Leistung der Arbeitslosenversicherung oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV / Bürgergeld) als anderweitige Sozialleistung für den Lebensunterhalt. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt sein, beispielsweise wegen einer Sperrung der Leistungen, müssen sich Arbeitslose unter Umständen selbst um eine Krankenversicherung bemühen.

Familienversicherung bei Arbeitslosigkeit

Für Ehepaare, in denen einer der beiden Partner Arbeit hat, besteht die Möglichkeit, den arbeitslos gewordenen Ehepartner in die Familienversicherung des arbeitenden Partners aufzunehmen.
Wer vor der Arbeitslosigkeit privat versichert war, kann diese Versicherung nur dann behalten, wenn er bereits seit mindestens fünf Jahren Mitglied in der privaten Krankenkasse ist. Andernfalls muss der Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bei einem Verbleib in der PKV zahlt die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zur Krankenversicherung, den restlichen Betrag müssen Versicherte selbst aufbringen.

 

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