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Individualprophylaxe

Individualprophylaxe

Als Individualprophylaxe werden durch den Zahnarzt durchgeführte vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit des Patienten bezeichnet. Für Patienten im Alter von 6-17 Jahren ist die Individualprophylaxe eine gesetzliche Kassenleistung, ihre Kosten werden somit in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Kosten in der Regel selbst tragen.

 

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