Individualprophylaxe
Als Individualprophylaxe werden zahnärztlich durchgeführte vorbeugende Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit des Patienten bezeichnet.
Ziele der Individualprophylaxe
Ziel eines individuellen Prophylaxe-Programms ist es, der Entstehung von Parodontitis und Karies gezielt vorzubeugen. Diese Angebote sind individuell auf die Patienten zugeschnitten. Die so genannten Mundhygiene-Werte (Indizes) können mithilfe einiger Tests, einer Keimbestimmung oder einer Speichelanalyse ermittelt werden, um anzuzeigen, an welchen Stellen dieser für Parodontitis oder Karies anfällig ist. Zahnärzte können die Patienten nun anhand dieser Ergebnisse aufklären und ihm die eigenen Problemebereiche aufzeigen. Auch eine Ernährungsberatung oder diverse Mundhygiene-Tipps können Teil einer Individualprophylaxe sein. Patienten erlernen hierbeio den fachgerechten Umgang mit Mundhygienehilfsmitteln (beispielsweise Zahnseide oder Interdentalbürstchen). Zahnärzte beziehungsweise qualifizierte Prophylaxemitarbeiter können auch ein individualisiertes Mundhygiene-Programm mit Hinweisen zur optimalen Ernährung ausstellen.
Individualprophylaxe und PZR
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR), welche über die halbjährliche Zahnsteinentfernung im Rahmen der Kontrolluntersuchung hinausgeht, stellt das zweite Grundelement der Individualprophylaxe dar. Zu ihr gehören folgende Bereiche bzw- Maßnahmen:
- Entfernen weicher und harter Beläge (Plaque, Zahnstein) sowie hartnäckiger Verfärbungen (beispielsweise durch Kaffee oder Nikotin)
- Zahnoberflächen und die Zahnzwischenräume werden intensiv gereinigt
- Polieren aller Zahnflächen, um Anhaftung neuer Bakterien zu verhindern
- Zähne werden fluorisiert, um sie widerstandsfähiger gegen Karies zu machen
- individuelle Mundhygienedefizite werden aufgezeigt
- Regelmäßige Beratung und Motivation
Effekte der Individualprophylaxe
Eine regelmäßige Individualprophylaxe senkt laut wissenschaftlicher Untersuchungen das Karies- und Parodontitis-Risiko erheblich. Der durchführende Zahnarzt kann Auskunft über den besten Rhythmus für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen geben.
Kostenübernahme für Individualprophylaxe
Der Gesetzgeber fördert die Individualprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen besonders. Sie ist im SGB als Leistung der GKV verankert. Für Patienten im Alter von 6 bis 17 Jahren ist die Individualprophylaxe eine gesetzliche Kassenleistung. Ihre Kosten werden für diese Patientenrguppe somit in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen.
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Kosten in der Regel selbst tragen.
Jedoch bieten viele Krankenkassen einen Zuschuss zur Zahnreinigung als Zusatzleistung an.