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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendungen. Es handelt sich dabei um zertifizierte Medizinprodukte niedriger Risikoklasse, die in Form von Apps oder webbasierten Anwendungen Patienten dabei unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu behandeln oder zu lindern.

DiGA Zulassung

Einsatz von DiGA

Die Einsatzgebiete digitaler Gesundheitsanwendungen sind breit und vielfältig. Mit Hilfe von DiGA können Krankheitssymptome verringert und der Umgang mit der persönliche Umgang der Patienten mit ihrer Erkrankung verbessert werden. Weiterhin sind sie geeignet zur direkten Übungsanleitung im Bereich von Reha und Prävention, zur Alltagsbegleitung bei chronischen Erkrankungen, psychischen Problemen oder Suchtentwöhnung, zur Aufklärung und anschaulichen Wissensvermittlung von Gesundheitsthemen. 

Verordnung von Digitalöen Gesundheitsanwendungen

Damit die Anwendungen als DiGA gelten, ärztlich verschrieben sowie über Krankenkassen abgerechnet werden können, müssen die Apps auf ihren medizinischen Nutzen hin geprüft und vom Bundesinsitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ( BfArM) zugelassen werden. Dabei werden Kriterien wie Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz, Datensicherheit und ein positiver Versorgungseffekt überprüft.

DiGA - Verzeichnis

Alle derzeit aktuell zugelassenen und ärztlich verschreibbaren digitalen Gesundheitsanwendungen sind im DiGA-Verzeichnis aufgeführt und beschrieben.

Kritik und Herausforderungen

Obwohl DiGA einen innovativen Fortschritt darstellen, gibt es auch Kritik:

  • Hohe Kosten einzelner DiGA im Verhältnis zum Nutzen
  • Mangelnde Bekanntheit bei Patient:innen und Ärzten
  • Schwierigkeiten bei der Integration in bestehende Versorgungspfade

Zukunft von DiGA

Mit dem wachsenden Fokus auf digitale Versorgung und Prävention werden DiGA voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen. Zudem soll die Einführung von DiPA (Digitale Pflegeanwendungen) den Nutzen solcher Anwendungen auf den Pflegebereich ausweiten.

 

 

 

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