Berechtigungsschein (Krankenversicherung)

Berechtigungsschein (Krankenversicherung)

Ein Berechtigungsschein ist ein von gesetzlichen Krankenkassen ausgestelltes Dokument, das Versicherten den Zugang zu bestimmten medizinischen Leistungen ermöglicht. Er dient als Nachweis eines Leistungsanspruchs in Fällen, in denen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht verwendet werden kann oder für einzelne Leistungsbereiche besondere Regelungen gelten.

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Anwendung des Berechtigungsscheins

Berechtigungsscheine kommen insbesondere bei bestimmten Heil- und Hilfsmitteln, der häuslichen Krankenpflege oder anderen speziell geregelten Leistungen zum Einsatz. Sie enthalten Angaben zur versicherten Person sowie zum Umfang der genehmigten Leistung und werden bei der Inanspruchnahme der entsprechenden Behandlung oder Versorgung vorgelegt.

In der Vergangenheit nutzten einige Krankenkassen Berechtigungsscheine auch für Versicherte, deren Leistungsanspruch wegen Beitragsrückständen ruhte. Statt einer elektronischen Gesundheitskarte erhielten die Betroffenen dann Berechtigungsscheine für die noch zulässigen Behandlungen.

Rechtsprechung zum Berechtigungsschein

Das Bayerische Landessozialgericht stellte jedoch 2025 klar, dass Berechtigungsscheine die eGK nicht ersetzen dürfen und rechtlich nicht als allgemeiner Nachweis der Behandlungsberechtigung bei Ärzten oder Zahnärzten vorgesehen sind. Der Berechtigungsschein ist somit ein ergänzendes Verwaltungsdokument für bestimmte Leistungsarten, ersetzt jedoch grundsätzlich nicht die elektronische Gesundheitskarte als regulären Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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