Behandlungspflege

Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden. Sie dient nicht der Grundversorgung im Alltag, sondern der sicherstellenden medizinischen Versorgung im häuslichen Umfeld, in Pflegeeinrichtungen oder ambulant.
Typisch für Behandlungspflege sind z. B.:
- Verabreichen von Medikamenten (oral, Injektionen, Infusionen)
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Anlegen und Wechseln von Kathetern oder Stomaversorgung
- Absaugen von Sekreten und Inhalationen
- Kontrolle und Pflege von Drainagen
Damit grenzt sich die Behandlungspflege klar von der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen) ab.
Anspruch und rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf Behandlungspflege ist in § 37 SGB V geregelt.
- Voraussetzung: Es liegt eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege vor.
- Ziel: Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, Sicherstellung der Therapie, Unterstützung nach Klinikaufenthalt.
- Anspruchsberechtigte: Gesetzlich Versicherte, wenn die Behandlung im häuslichen Umfeld erforderlich, aber nicht selbständig möglich ist.
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkasse. Ein Eigenanteil von 10 % der Kosten (maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) kann anfallen. Befreiungen sind bei chronisch Kranken oder Härtefällen möglich.
Unterschied: Behandlungspflege vs. Grundpflege
- Behandlungspflege = medizinisch notwendig, auf Rezept, von Pflegefachkraft
- Grundpflege = tägliche Basisversorgung, z. B. Waschen, Anziehen, Essen
- Hauswirtschaftliche Hilfe = Unterstützung im Alltag, z. B. Einkäufe, Haushaltsführung
Ein klares Verständnis ist wichtig, da Krankenkassen die Leistungen unterschiedlich einordnen und bewilligen.
Beispiele für Behandlungspflege im Alltag
- Nach einer Operation übernimmt eine Pflegekraft den Verbandswechsel zu Hause.
- Ein Diabetiker erhält täglich Hilfe bei der Insulin-Injektion.
- Ein Schlaganfallpatient benötigt Blutdruckkontrolle und Medikamentengabe durch den Pflegedienst.
FAQ zur Behandlungspflege
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von Pflegefachkräften nach ärztlicher Verordnung erbracht werden – z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Blutzuckermessung.
Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?
Alle gesetzlich Versicherten, wenn eine ärztliche Notwendigkeit vorliegt und die Maßnahmen nicht selbstständig durchgeführt werden können.
Welche Kosten entstehen für Patienten?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Es fällt ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 % pro Verordnung an (maximal 28 Tage im Jahr). Befreiungen sind möglich.
Wie beantrage ich Behandlungspflege?
Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Diese wird bei der Krankenkasse eingereicht, die die Kostenübernahme prüft.
Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
Behandlungspflege = medizinische Maßnahmen (z. B. Injektionen).
Grundpflege = alltägliche Unterstützung (z. B. Waschen, Ankleiden, Essen).
Wie lange zahlt die Krankenkasse?
Solange eine ärztliche Notwendigkeit besteht und die Pflege nicht selbst oder durch Angehörige erbracht werden kann.
Braucht man immer ein Rezept?
Ja, Grundlage ist eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung keine Kostenübernahme.
Wer führt die Behandlungspflege durch?
Ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte, keine Helfer oder ungelernte Kräfte.
Wie wird die Behandlungspflege beantragt?
Über die Arztpraxis, die ein entsprechendes Formular (Verordnung häuslicher Krankenpflege) ausstellt.
Behandlungspflege als wichtiger Bestandteil der häuslichen Krankenpflege
Behandlungspflege ist für viele Patient:innen unverzichtbar, um medizinisch sicher versorgt zu bleiben – insbesondere nach Klinikaufenthalten oder bei chronischen Erkrankungen. Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Damit ist die Behandlungspflege ein zentraler Baustein in der häuslichen Krankenpflege und trägt wesentlich dazu bei, dass Patient:innen im gewohnten Umfeld versorgt werden können.