Auslandskrankenschein

Die Anspruchsbescheinigung, auch „Auslandskrankenschein“ genannt, bezeichnet ein Dokument, mit dem der Versicherungsschutz im Ausland nachgewiesen wird, damit die in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen von der deutschen Krankenversicherung übernommen werden.
In vielen Ländern wurde der Auslandskrankenschein durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ersetzt. Diese befindet sich auf der Rückseite der Krankenkassenkarte. Neben allen EU-Staaten gilt die EHIC auch in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Schweiz.
Mit anderen Ländern, in denen die EHIC nicht gilt, gibt es Sozialversicherungsabkommen, sodass eine Krankenbehandlung von der deutschen Krankenversicherung übernommen wird.
In diesen Ländern wird ein Auslandskrankenschein weiterhin benötigt:
- Bosnien-Herzegowina (Föderation & Republika Srpska)
- Tunesien
- Türkei
Den Auslandskrankenschein erhalten Versicherte bei ihrer Krankenkasse, die das Dokument für das entsprechende Urlaubsland ausstellt. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls muss der Auslandskrankenschein vor Ort bei dem Sozialversicherungsträger in einen Behandlungsschein umgetauscht werden, welcher anschließend bei dem behandelnden Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt wird.
Zu beachten ist, dass durch den Auslandskrankenschein nur die Notfallversorgung abgedeckt wird, mit der nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland gewartet werden kann. Für alle weiteren medizinischen Leistungen kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein.