Ambulante Zusatzversicherung
Nicht alle medizinischen Leistungen werden durch den Leistungskatalog der GKV gedeckt. Um höhere Behandlungskosten zu vermeiden werden von privaten Krankenversicherern ambulante Zusatzversicherungen oder Zusatztarife angeboten. Damit kann die gesetzliche Krankenversicherung um bestimmte Leistungen aus der privaten Krankenversicherung erweitert werden.
Was kann zusätzlich abgesichert werden?
Der Umfang des Leistungsangebotes ist sehr unterschiedlich und wird in der Regel auf die individuellen Bedürfnisse der versicherten Person zugeschnitten. Besonders häufig in Anspruch genommen werden Zusatzversicherungen, die zumindest teilweise die Kosten für folgende Leistungen übernehmen:
• Schutzimpfungen
• Krankentransporte
• Röntgenaufnahmen und EKG-Untersuchungen
• Seh- und Hörhilfen
• Alternative Behandlungen
• Bestimmte Medikamente
• Zahnersatz
Abrechnung über die ambulante Zusatzversicherung
Die Abrechnung von Leistungen über eine ambulante Zusatzversicherung erfolgt häufig nach dem Kostenerstattungsprinzip: Nach der Behandlung stellt der Arzt eine Rechnung aus, die in der Regel zunächst von der versicherten Person beglichen werden muss. Anschließend kann die Rechnung bei dem Träger der ambulanten Zusatzversicherung eingereicht werden und der Rechnungsbetrag, bzw. der Teil, der von der GKV nicht übernommen wurde, wird an den Versicherten zurückerstattet.
Exklusive Angebote über Partner der gesetzlichen Kassen
Zwischen einigen gesetzlichen Krankenkassen und Anbietern von privaten Krankenversicherungen bestehen Kooperationen, von denen Versicherte profitieren können. Einige Beispiele: