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Pressemitteilung AOK Sachsen-Anhalt

AOK: Krankenhausreform nicht auf die Beitragszahler abwälzen

Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt kritisiert Lauterbauchs Finanzierungs- und Reformpläne
veröffentlicht am 28.03.2024 von Redaktion krankenkasseninfo.de

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Als inakzeptabel kritisierte der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt bei seiner gestrigen Sitzung die Pläne des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbauch, die Krankenhausreform mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren - und das ohne finanzielle Beteiligung des Bundes oder der privaten Krankenversicherung. Das sei nicht nur unfair, sondern kontraproduktiv.

 

2024-03-28T13:35:00+00:00
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Magdeburg / Halberstadt, 28. März 2024 - Als irreführend sieht der Verwaltungsrat die Aussage, der Bund finanziere die Hälfte des Transformationsfonds. „In Wahrheit sollen die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung dies finanzieren. Denn die Mittel sollen aus dem Gesundheitsfonds kommen“, sagte Uwe Schomburg, Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt.

Laut Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden der Bund oder die privaten Krankenversicherer aber nicht in die Finanzierung eingebunden. Schomburg: „Das lehnen wir entschieden ab. Der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und durch Bund und Länder zu finanzieren. Der Bund darf seine Verantwortung jetzt nicht einfach auf die Beitragszahlenden abwälzen.“ Die aktuellen Pläne würden von 2026 bis 2035 die gesetzliche Krankenversicherung mit mindestens 2,5 Milliarden Euro pro Jahr mehr belasten.

Zudem sei jetzt schon klar, dass zentrale Punkte in der Krankenhausreform weiterhin offen bleiben. „Die dringend notwendige Strukturreform wird per Rechtsverordnung auf die lange Bank geschoben und die Gießkannenfinanzierung fortgesetzt, wodurch ineffiziente Strukturen weiter zementiert werden“, sagt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Sachsen-Anhalt. In dieser Hinsicht zeigte sich der Verwaltungsrat enttäuscht, dass im Referentenentwurf eine konsequente Bedarfsorientierung fehlt. Wiedemeyer: „Dass der Gesetzgeber die Auffassung vertritt, dass mit der Reform in den nächsten beiden Jahren Einsparungen der GKV in Milliardenhöhe realisiert werden, halten wir für komplett realitätsfern.“

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