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Urteile

Wer bezahlt die ambulante Pflege in Senioren-WG's?

Sozialgericht Bayern sorgte für ein Ende des Kostenstreits. Aber die AOK Bayern kann das Urteil anfechten
veröffentlicht am 23.08.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Häusliche Pflege wird nach Unfällen oder OPs gewährt   Häusliche Pflege wird nach Unfällen oder OPs gewährt(c) Fotolia.de / zinkevych
Im Streit um die Kostenübernahme für Pflegeleistungen in bayrischen Senioren-WG‘s gibt es ein Aufatmen. Das Landessozialgericht verfügte in seinem Urteil vom 20. August, dass die Bewohner solcher Wohnprojekte einen grundsätzlichen Anspruch auf einfache medizinische Behandlungspflege gegenüber der Krankenkasse haben.

2019-08-23T15:07:00+00:00
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Das betrifft auch Leistungen wie Blutzuckermessen, Anziehhilfe bei Kompressionsstrümpfen oder beim Verabreichen von Medikamenten. Diese Leistungen werden von Mitarbeitern ambulanter häuslicher Pflegedienste übernommen und von den Krankenkassen bezahlt. Die AOK hatte die Kostenübernahme abgelehnt, weil sie der Auffassung war, dass diese mit der monatlichen Pauschale der Pflegeversicherung abgegolten wären.

Im Freistaat, in dem immerhin mehr als 2500 ältere Menschen in mehr als 350 betreuten Seniorenwohngruppen leben, häufen sich mittlerweile gerichtliche Klagen um genau diesen Streitpunkt. Deshalb ist damit zu rechnen, dass die AOK nun vor das Bundessozialgericht zieht, um eine bundesweit einheitliche Regelung dazu zu erwirken.

Droht ein Aus für das Modell 'Senioren-WG'?

Derzeit sind die Zuständigkeiten für einzelne ambulante pflegerische Leistungen noch zwischen der Pflegeversicherung und der Krankenkasse verteilt. Das führt in der Praxis oft zu Streitigkeiten um die Übernahme einzelner Leistungen. Egal ob nun die Pflegeversicherung oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt – für die betroffenen Versicherten hängt in jedem Fall alles davon ab.

Sollte die AOK bei einer Revision Recht bekommen, könnte das bundesweit und auch bei Versicherten anderer Kassen zu dramatischen Kostensteigerungen für die betroffenen Senioren und sogar zu einem Aus für das Lebensmodell ‚Senioren-WG‘ führen. Denn ein Leben dort wäre für die meisten kaum noch finanzierbar.

Klarstellung auf Bundesebene gefordert 

Der Sozialverband VdK Bayern forderte den Gesetzgeber auf, für juristische Klarheit zu sorgen und dafür zu sorgen, dass die umstrittenen Kosten von den Krankenkasse übernommen werden müssen.

Die AOK in Bayern kündigte nach dem Urteil an, die anfallenden Kosten für einfache medizinische Behandlungspflege bis zu einer finalen juristischen Klarstellung weiterhin zu übernehmen.

 

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