Hauptregion der Seite anspringen
Altersvorsorge

Auszahlung einer Direktversicherung: Abgaben an die Krankenkasse

veröffentlicht am 23.05.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Festlegung des BeitragsFestlegung des Beitrags(c) Getty Images / Nika Ray
Wird eine Direktversicherung als Rente oder Einmalbetrag ausbezahlt, fallen SV-Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf die Summe an. Ein Freibetrag schützt zumindest kleinere Auszahlungssummen davor.  

2025-05-23T16:30:00+02:00
Werbung

Mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung abgeschlossen. Während ihres Arbeitslebens sparen sie so zunächst die SV-Abgaben auf den Teil ihres Bruttoeinkommens, der für die Versicherungsbeiträge abgeführt wird. Umgehen lässt sich die Beitragspflicht aber nicht, denn mit Beginn der Auszahlung werden sie dann fällig. Beitragspflichtig ist dabei dann nicht nur der Kapitalgewinn der Police, sondern der gesamte Auszahlbetrag inklusive aller ursprünglich eingezahlten Summen.

Die Regelung besagt, dass die Auszahlsumme über zehn Jahre lang in je zwölf Monatsraten zu verbeitragen ist. Der 120. Teil der angesparten Summe wird also als monatliches Einkommen zur Bemessung des Beitrags herangezogen. Eine Einmalzahlung der SV-Beiträge ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Bei einer Beispielsumme für einen Auszahlungsbetrag von 45.000 Euro ergibt sich also eine Bemessungsgrundlage von 375 EUR, auf die dann die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag und der Pflegeversicherung angewendet werden. Vom Ergebnis wird dann noch ein Freibetrag abgezogen, der 2026 bei 197,75 Euro liegt und jährlich angepasst wird.  

Beispielrechnung 2026

Auszahlsumme: 45.000 EUR (/120) = 375 EUR

375,00 EUR minus Freibetrag von 197,75 EUR = 177.25 EUR

177.25 EUR (Beitragspflichtiges Monatseinkommen aus Direktversicherung)  

x 17,5 % (allg. Beitrag + durchschn. Zusatzbeitrag) = 10,13 EUR

x 4,2 %  (Beitrag zur Pflegeversicherung ohne Kinder – variiert nach Kinderzahl) = 7,44 EUR


Ergebnis im Beispiel: 

monatlicher Beitrag Krankenversicherung
(auf Einkommen aus Direktversicherung)  = 10,13 EUR

monatlicher Beitrag Pflegeversicherung
(auf Einkommen aus Pflegeversicherung)  = 7,44 EUR
 

 

 

Werbung

Folgen Sie uns bei Google News

Folgen Sie uns auf Google News
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

15609 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.