TK meldet Rekordzahl bei Verdachtsfällen von Behandlungsfehlern
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"Nur die Spitze des Eisbergs"
In rund jedem dritten Fall erhärtete sich der Verdacht nach einer Prüfung durch Medizinrechts-Spezialisten so weit, dass weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden konnten. Damit erreichten sowohl die Zahl der Verdachtsmeldungen als auch die der bestätigten Fälle neue Höchststände. Der Vorstandsvorsitzende der TK, Jens Baas, sieht dennoch nur die Spitze des Eisbergs. Viele Behandlungsfehler blieben unerkannt oder würden nicht gemeldet. Er forderte deshalb eine offenere Fehlerkultur im Gesundheitswesen. Fehler würden noch zu häufig verschwiegen oder bagatellisiert, statt sie zur Verbesserung der Versorgungsqualität zu nutzen.
Verdachtsfälle auf ärztliche Behandlungsfehler(c) Techniker Krankenkasse
Pflichtmeldung aller Behandlungsfehler gefordert
Zugleich sprach sich die Krankenkasse für ein zentrales Melderegister aus. Bislang würden Ärztekammern, Medizinischer Dienst und Krankenkassen eigene Erfassungssysteme führen, wodurch ein Gesamtüberblick fehle. Darüber hinaus fordert die TK eine verpflichtende Meldung von Behandlungsfehlern in allen Gesundheitseinrichtungen. Kritik übt die Kasse auch an den geltenden Datenschutzregelungen. Nach Angaben des TK-Experten Jonas Petersen dürfen Versicherte selbst dann nicht aktiv informiert werden, wenn Abrechnungsdaten Hinweise auf mögliche Behandlungsfehler liefern. Dies erschwere die Aufklärung und die Durchsetzung von Ansprüchen.
Die meisten Verdachtsfälle entfielen auf chirurgische Behandlungen. Sie machten 29 Prozent aller Meldungen aus. Es folgten Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 17 Prozent sowie Geburtshilfe und Gynäkologie mit 11 Prozent. Weitere Schwerpunkte waren Pflegefehler (9 Prozent), Orthopädie (6 Prozent) sowie die Allgemein- und Innere Medizin mit jeweils 5 Prozent.
(c) Techniker Krankenkasse
TK hilft betroffenen Versicherten
Die TK unterstützt Versicherte bei Verdachtsfällen mit Beratungsangeboten, Gutachten und rechtlicher Orientierung. Nach Angaben der Krankenkasse können Betroffene auf dieser Grundlage besser entscheiden, ob sie Ansprüche auf Schadenersatz gerichtlich geltend machen wollen.
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