PCV20-Pneumokokken-Impfung künftig auch für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu die Schutzimpfungsrichtlinie entsprechend angepasst. Der Beschluss tritt nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Für Kinder und Jugendliche, die bereits gegen Pneumokokken geimpft wurden, gelten klare Vorgaben: Wer eine sequenzielle Impfung (PCV13/PCV15 + PPSV23) oder eine alleinige PPSV23-Impfung erhalten hat, soll PCV20 nach sechs Jahren erhalten. Bei ausgeprägter Immunschwäche kann die Impfung schon nach einem Jahr erfolgen. Wer bisher nur PCV13 oder PCV15 erhielt, soll im Abstand von einem Jahr PCV20 bekommen. Eine Empfehlung zu Wiederholungsimpfungen nach PCV20 liegt derzeit nicht vor.
Hintergrund der Änderung ist die Zulassungserweiterung von PCV20 für Kinder ab einem Lebensalter von sechs Wochen. Auf dieser Basis hat die STIKO eine Evidenzbewertung vorgenommen und ihre bisherigen Empfehlungen angepasst. Mit der neuen Regelung wird eine Vereinheitlichung der Pneumokokken-Impfstrategie für Risikogruppen unter 18 Jahren erreicht und die Schutzwirkung gegenüber schweren Erkrankungen verbessert.
