Sind Fissurenversiegelung und Glattflächenversiegelung das Gleiche?
Antwort der Redaktion:
Nein, Glattflächenversiegelung ist nicht dasselbe wie Fissurenversiegelung – auch wenn es sich jeweils um Versiegelungen von Zähnen zum vorbeugenden Schutz vor Karies handelt. Während es sich bei Fissurenversiegelung um den Verschluss von feinen Rillen und Grübchen der Kauflächen handelt, werden bei der Glattflächenversiegelung vor allem Zahnaußenflächen und die Randbereiche der Zahnzwischenräume behandelt. Bei der Fissurenversiegelung fließt der dünnflüssig aufgetragene Kunststoff in die zu versiegelnden Rillen. Bei der Glattflächenversiegelung wird ein eher viskoser zähflüssiger Kunststoffversiegeler flächig aufgetragen.
Fissurenversiegelung wird vorwiegend und typischerweise bei Kinder oder Jugendlichen nach dem Durchbruch der bleibenden Backenzähne im hinteren Kiefer (Molaren) angewendet. Glattflächenversiegelung ist eine Vorsoergebehandlung für alle Altersgruppen, die beispielsweise bei beginnender Verkalkung angewendet wird. Beide Formen des Kariesschutzes sind freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen und müssen daher im Normalfall privat bezahlt werden.
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