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Organspende

Organspendeausweis: TK vermeldet große regionale Unterschiede

Bereitschaft zur Spende und Dokumentation der Entscheidung im Süden höher
veröffentlicht am 09.03.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Organspendeausweis - (c) Thorben Wengert / pixelio.deOrganspendeausweis - (c) Thorben Wengert / pixelio.de(c) Thorben Wengert / pixelio.de
Seit dem ersten März 2022 ist das neue Organspendegesetz wirksam in Kraft getreten. Deutschlands größte Krankenkasse TK weist aus diesem Anlass auf erhebliche regionale Unterschiede in Sachen Organspendebereitschaft hin.

2022-03-09T14:22:00+00:00
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Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse besitzt nur etwa vier von zehn Deutschen einen ausgefüllten Organspendeausweis. Das ist wenig, wenn man bedenkt, dass eigentlich 86 Prozent aller Befragten einer Organspende positiv gegenüber stehen. Am geringsten ist die Quote in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo nur etwa 20 Prozent der Bürger einen Organspendeausweis bei sich tragen.

Mehr als doppelt so hoch ist die Quote in den südlichen Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg. Dort besitzt bereits jeder Zweite einen ausgefüllten Organspendeausweis mit einer positiven Willensbekundung zur Organspende. Dicht danach folgen mit 45 Prozent die südwestlichen Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

(c) Techniker Krankenkasse / Forsa

Der TK-Vorstandschef Jens Baas betont, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende eine sehr persönliche ist. Wichtig sei, dass sich „jede bzw. jeder über das Thema informiert, eine individuelle Entscheidung trifft und diese dann auch dokumentiert, zum Beispiel auf einem Organspendeausweis oder perspektivisch in einem Online-Register."

Das am 1. März verspätet in Kraft getretene "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" enthält Maßnahmen, um die Bürgerinnen und Bürger noch besser über das Thema öffentlich oder in Arztpraxen zu informieren. Das Gesetz enthält auch Passagen, die das zu schaffende Online-Register betreffen, wo die Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern für oder gegen eine Organspende dokumentiert werden soll. Auch eine Anpassung oder Änderung der einmal getroffenen Entscheidung soll online möglich sein. Laut Bundesgesundheitsministerium wird das Organspenderegister frühestens 2023 online verfügbar sein.

 

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